De legibus-Blog

25. April 2014

Anwaltliches Mahnschreiben: Strafbarkeit wegen Nötigung aufgrund eines Rechtschreibfehlers?

Thomas Fuchs

Wir haben seit kurzem eine löbliche Debatte (Thomas Fischer hat das Wort nicht gefallen) darüber, Tatbestand und Rechtsfolge der noch aus dem dritten Reich stammenden, nach der Tätertypenlehre ausgestalteten Vorschriften des Strafgesetzbuchs über Tötigungsdelikte zu überarbeiten. Dass etwas getan werden muss, ist dabei inzwischen beschlossene Sache. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Nötigung durch ein anwaltliches Mahnschreiben (BGH, Beschluss vom 5. September 2013 – 1 StR 162/13) gibt mir Anlass, ausgehend von der zarten Aufbruchsstimmung einmal darauf hinzuweisen, dass die §§ 211, 212 StGB nicht die einzigen schon auf den ersten Blick nach wie vor braun …

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13. April 2014

Der Gesetzgeber räumt die Leichen weg

Oliver García

Daß der Gesetzgeber seine Aufgaben auch auf dem Gebiet der Sprachpflege sieht, ist nichts Neues. Beispielsweise dann, wenn mit der Zeit veraltete Ausdrücke aus der Gesetzessprache ausrangiert werden, wobei nicht unterschätzt werden sollte, daß die Frage, was als veraltet zu gelten hat, durchaus eine gesetzgeberische Entscheidung sein kann: Die Ersetzung von „Fernmeldewesen“ durch „Telekommunikation“ (Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG, siehe allerdings noch Art. 10 GG) oder die Ersetzung von „vom Hundert“ durch „Prozent“ (wie sie im Jahr 2007 in den meisten Steuergesetzen vorgenommen wurde) wird man als Erklärung verstehen dürfen, daß die von …

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10. April 2014

Veni, vidi, vici II?

Thomas Fuchs

Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelte heute im Verfahren VII ZR 164/13 über die Wirksamkeit des Baukostenvereinbarungsmodells nach § 6 Abs. 2 HOAI 2009/§ 6 Abs. 3 HOAI 2013. Dem lag ein von mir durch die Vorinstanzen gesteuerter Rechtsstreit eines Insolvenzverwalters über das Vermögen eines Ingenieurbüros gegen das Land Rheinland-Pfalz zugrunde. Das Ingenieurbüro hatte anlässlich der Planung zweier Brücken für das Leistungsbild ”Objektplanung Ingenieurbauwerke“ ein Angebot des Landes akzeptiert, wonach als Parameter für die Honorarberechnung 56 beziehungsweise 53 % der tatsächlichen anrechenbaren Kosten angesetzt werden sollen. Ich habe unter anderem mit dem Argument, dass das …

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