De legibus-Blog

10. April 2014

Veni, vidi, vici II?

Thomas Fuchs

Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelte heute im Verfahren VII ZR 164/13 über die Wirksamkeit des Baukostenvereinbarungsmodells nach § 6 Abs. 2 HOAI 2009/§ 6 Abs. 3 HOAI 2013. Dem lag ein von mir durch die Vorinstanzen gesteuerter Rechtsstreit eines Insolvenzverwalters über das Vermögen eines Ingenieurbüros gegen das Land Rheinland-Pfalz zugrunde. Das Ingenieurbüro hatte anlässlich der Planung zweier Brücken für das Leistungsbild ”Objektplanung Ingenieurbauwerke“ ein Angebot des Landes akzeptiert, wonach als Parameter für die Honorarberechnung 56 beziehungsweise 53 % der tatsächlichen anrechenbaren Kosten angesetzt werden sollen. Ich habe unter anderem mit dem Argument, dass das …

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24. Februar 2014

Kurzer Prozess in Bausachen

Thomas Fuchs

Günther Jansen, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht außer Dienst, der als begnadeter Redner ein gern gesehener Referent bei Seminarveranstaltungen ist, unterbreitet in der aktuellen Ausgabe der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht „Zehn Vorschläge zur Behebung eines Missstands“, nämlich „Überlange Bauprozesse“ (NZBau 2014, 65). Dieser Missstand ist, wie ich als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht aus eigener leidvoller Praxis bestätigen kann, real und die derzeitige Diskussion darüber ist nur allzu berechtigt. Eine Reihe von Akteuren verlangt dabei, den Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten in Bausachen erst zu eröffnen, wenn ein privater Adjudikator im Rahmen eines Schnellverfahrens …

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22. Juli 2012

Verlängerung der Verjährung: Mängelbeseitigungsverlangen per E-Mail genügt!

Thomas Fuchs

Der Anspruch auf Beseitigung der gerügten Mängel verjährt nach § 13 Abs. 5 Nr. 1 S. 2 VOB/B in zwei Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens an, jedoch nicht vor Ablauf der Regelfristen oder der an ihrer Stelle vereinbarten Frist. Die Regelung ermöglicht es dem Auftraggeber, sofern sie in den Bauvertrag einbezogen wurde, die Verjährungsfrist für Mängelansprüche durch bloße einseitige Erklärung zu verlängern. Das funktioniert allerdings nur, wenn der Mangel erstmals weniger als zwei Jahre vor Vollendung der Verjährungsfrist gerügt und dabei die rechtsgeschäftlich bestimmte Form eingehalten wird. Für die Form kommen in der …

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24. Februar 2011

Veni, vidi, vici

Thomas Fuchs

Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelte und entschied heute über einen von mir durch die Instanzen begleiteten Baurechtsfall. Ich habe an der mündlichen Verhandlung als Vertreter der klagenden Bauherrin gegenüber dem von uns eingeschalteten Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Dr. Wendt Nassall teilgenommen. Der beklagte Architekt wurde von Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Prof. Dr. Norbert Gross vertreten. Äußerlich bot der Gang der mündlichen Verhandlung für mich zunächst einige Überraschungen. Die Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof bleiben nach dem Einzug des Senats nämlich stehen, um nach Aufnahme der Anwesenheit durch den Vorsitzenden gemäß § 137 Abs. 1 ZPO sogleich die Anträge …

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21. November 2010

Umgekehrte Psychologie im Recht

Thomas Fuchs

Die werkvertragsrechtliche Verjährungsfrist von fünf Jahren beginnt nach § 638 Abs. 1 S. 2 BGB 1900 und nach § 634a Abs. 2 BGB 2002 „mit der Abnahme“. Wenn die Abnahme des Werks weder erklärt noch ernsthaft und endgültig verweigert wird, würde die Verjährung von Mängelrechten bei wörtlichem Verständnis dieser Vorschriften also nie beginnen. Diese Situation ist beim immateriellen Werk des Architekten gar nicht so selten. Sie gewinnt vor allem dann an Bedeutung, wenn sich ein nicht mehr nachbesserungsfähiger Mangel des Architektenwerks im Bauwerk verwirklicht. Der Besteller kann dann nämlich – jedenfalls nach den §§ 634, …

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