De legibus-Blog

19. April 2011

Hessische Justiz endgültig am Internet gescheitert

Oliver García

Für eine Anfrage wegen einer Pressemitteilung wandte ich mich letzte Woche an das AG Seligenstadt. Per E-Mail, aber das war vielleicht zu kurz gedacht. Der erste Versuch war eine E-Mail an die auf der Pressesprecherseite angegebene Adresse. Die Antwort kam postwendend, aber von postmaster@justiz.hessen.de:

Fehler bei der Zustellung der Nachricht an folgende Empfänger oder Verteilerlisten:
pressestelle@ag-seligenstadt.justiz.hessen.de
Die E-Mail-Adresse des Empfängers wurde im E-Mail-System des Empfängers nicht gefunden.

Der zweite Versuch gleich hinterher, an die Adresse, die im Impressum angegeben ist, an den Direktor des Amtsgerichts. Aber der ist praktischerweise der Pressesprecher in Personalunion.

Die Antwort kam heute:

Sehr geehrter Empfänger,

Ihre E-Mail vom 15.04.2011 wurde nicht an die zuständige Abteilung weitergeleitet, denn es ist nicht zulässig, bei den hessischen Gerichten und Justizbehörden per E-Mail eine Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel etc. einzulegen.

Für die Einreichung elektronischer Dokumente ist grundsätzlich das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) vorgesehen. Über www.justiz.hessen.de können Sie sich über den Stand der Einführung informieren.

Im Übrigen benutzen Sie bitte die Briefpost oder – soweit zulässig – das Telefax.

Mich in das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach einzuarbeiten, um nach einer Pressemitteilung zu fragen, dazu habe ich jetzt keine Lust.

Zitiervorschlag für diesen Beitrag:
https://blog.delegibus.com/931

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