De legibus-Blog

21. Mai 2014

Paragrafen jenseits des absoluten Nullpunkts

Thomas Fuchs

Die lateinische Phrase „Iudex non calculat.“, zu Deutsch: „Der Richter rechnet nicht.“, wird entgegen ihrer eigentlichen Bedeutung, wonach der Richter nicht entscheidet, indem er Argumente zählt, sondern sie nach ihrer Überzeugungskraft wägt, häufig in dem Sinne gebraucht, dass der Jurist nicht rechnen kann. Soweit es um die numerische Bezeichnung von Paragrafen und Artikeln in Gesetzen geht, lässt sich tatsächlich zumindest ein gestörtes Verhältnis der Juristen zu Zahlen nachweisen. Für diese ist die Welt der Zahlen nämlich nur bei frischen und von Änderungen noch unberührten Gesetzen heil. Hier lassen sich die Paragrafen noch hübsch von 1 bis n durchzählen.

Problematisch wird es, wenn ein neuer Paragraf nicht nur angefügt, sondern der Systematik halber eingefügt werden soll. Seit Alters her behalf sich der Jurist dann mit Buchstabenparagrafen, denn bei Hausnummern gibt es das ja schließlich wie bei allem Unbeweglichen auch. In der Zivilprozessordnung traten nach dieser Konvention am 1. Januar 1900 für eine juristische Sekunde sogar einmal die Paragrafen 836a836ss ins Leben. Dass sich dem Mathematiker bei Derartigem der Magen umdreht, interessiert den Juristen nicht. Denn jener versteht nicht, dass Ziffern und Buchstaben eigentlich Zeichen für ein und dasselbe sind und dass es auf das Stellwertsystem ankommt. Der Gedanke, dass etwa die Zahl 1a in einem solchen zur Basis 11 in Dezimalschreibweise 21 bedeutet (1 * 11^1 + 10 * 11^0), liegt ihm fern. Er sieht es deshalb auch nicht ein, dass es mathematisch unlogisch ist, auf den Paragrafen 836z den Paragrafen 836aa folgen zu lassen.

Richtig schwierig wird es, wenn eine Regelung vor dem ersten Paragrafen eingefügt werden soll, denn vor der Eins gibt es für die Juristen keine Zahlen. Im Gesetz vom 19. Juni 2006 (BGBl. I 2006 S. 1305) gibt es deshalb einen Artikel 01, denn das liegt für Ängstliche irgendwie vor der Eins. Da dieses Konzept der Paragrafenzählung immerhin nicht jeden mit der Gesetzgebung Befassten überzeugt, gibt es im Gesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I 2004 S. 3302) sogar einen Artikel 0.

Aber existiert auch jenseits des absoluten Nullpunkts eine juristische Welt? Seit dem 15. Mai 2014 gibt es sie. Der europäische Gesetzgeber schuf sie mit Artikel 1 der Verordnung (EU) 509/2014 (Abl. EU L 149 S. 67, 69). Dort wird sage und schreibe ein Artikel -1 in die Verordnung (EG) 539/2001 eingefügt.

Mein Dankeschön für die Entdeckung geht an den Konsolidierer-Kollegen Alexander Konzelmann.

Zitiervorschlag für diesen Beitrag:
https://blog.delegibus.com/3951

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