De legibus-Blog

29. Juli 2012

Apple gegen Samsung: Der fliegende Gerichtsstand im thermonuklearen Krieg

Oliver García

Meine bisherigen Beiträge (Endstation Hamburg und LG Berlin sagt die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands ab) zeigen es: Auf den „fliegenden Gerichtsstand“ bin ich nicht gut zu sprechen. Mit diesem Stichwort wird die von der Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit bezeichnet, daß in bestimmten Konstellationen ein Kläger für die Einleitung eines Zivilverfahrens die freie Wahl zwischen allen erstinstanzlichen Gerichten in Deutschland hat. Zwar gibt es Fälle, in denen die Natur des Rechtsstreits dieses unbeschränkte Wahlrecht noch rechtfertigt, doch in den meisten Fällen hat die Weigerung der Rechtsprechung, den Kläger auf die gesetzlich vorgesehenen sachnäheren Gerichtsorte zu verweisen, nur …

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16. Mai 2011

LG Berlin sagt die Abschaffung des fliegenden Gerichtsstands ab

Oliver García

Wie die Kanzlei Schertz Bergmann vor zwei Wochen mitteilte, hat das LG Berlin am 7. April 2011 versucht, eine Grundsatzentscheidung zum „fliegenden Gerichtsstand“ in Internetsachen zu treffen (27 S 20/10). Es hat das Urteil des AG Charlottenburg vom 16. November 2010 – 226 C 130/10 – aufgehoben, das ich in dem Beitrag „Endstation Hamburg – oder: Wie sich der fliegende Gerichtsstand selbst abschafft“ als Beleg der neueren Rechtsprechungstendenz angeführt hatte, dem flatterhaften fliegenden Gerichtsstand in Presse- und Internetsachen etwas die Flügel zu stutzen. Es ist schon erstaunlich, daß der Kläger überhaupt Berufung eingelegt hat, anstatt …

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21. März 2011

Endstation Hamburg – oder: Wie sich der fliegende Gerichtsstand selbst abschafft

Oliver García

Der Hamburger Richter Andreas Buske würde gerne unter einer englischen Gerichtsperücke Recht sprechen. Da die hamburgischen Justizvorschriften eine solche Amtstracht jedoch nicht vorsehen, hat er sich anders beholfen und der Natur ihren Lauf gelassen. Mit barocker Haartracht sitzt er der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg vor, während die ihm anvertrauten Rechtsuchenden um Wahrheitsfindung und Gerechtigkeit ringen. Und es sind ihm viele anvertraut. Daß Andreas Buske einer der wenigen bundesweit namentlich bekannten Richter ist (nicht einmal Bundesrichtern pflegt dies zu widerfahren), liegt nicht an seiner exzentrischen Erscheinung, sondern an der Kombination zweier bemerkenswerter juristischer Ingredienzien (und …

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