De legibus-Blog

6. Mai 2020

Die Coronavirus-Krise als Angela-Merkel-Festspiele

Oliver García

Es passiert gerade etwas Merkwürdiges in den deutschen Medien. Während Virologen und Epidemiologen noch das Mutationspotential des Coronavirus erforschen, haben es das Virus und der Journalismus Hand in Hand vollbracht, allein aufgrund der Suggestionskraft des ersteren und der Deutungsmacht des letzteren den juristisch-politischen Handlungsrahmen zu mutieren und an seiner Stelle eine mediale Parallelwirklichkeit aufzubauen. In dieser Parallelwirklichkeit, die – treu nach Platons Höhlengleichnis – unweigerlich auch die Wahrnehmung des durchschnittlichen Medienkonsumenten geworden ist, gibt es eine politische Instanz, die für all die Umwälzungen des Alltags in Zeiten der Krise zentraler Akteur, Zuschreibungsobjekt und – bei …

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7. Dezember 2014

Gehört Angela Merkel hinter Schloß und Riegel?

Oliver García

„Gehe in das Gefängnis. Begib Dich direkt dorthin. Gehe nicht über Los. Ziehe keine Bonuszahlung ein.“ hieß es vor drei Wochen für den Wirtschaftskapitän Thomas Middelhoff, als ihn das Landgericht Essen wegen Untreue zu drei Jahren Gefängnis verurteilte (Urteil vom 14. November 2014 – 35 KLs 14/13) und gleichzeitig einen – zweifelhaften – Haftbefehl gegen ihn erließ. Man kann, wie es der BGH-Richter Thomas Fischer in der ZEIT tat, diese Verurteilung und die Resonanz auf sie in der Öffentlichkeit zum Anlaß nehmen für ein still und stilvoll vor sich hin mäanderndes Psychogramm einer finanzkrisengebeutelten Gegenwartsgesellschaft. …

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8. Mai 2011

Angela Merkel auf den Spuren von Carl Schmitt – Richter Uthmann wehrt den Anfängen

Oliver García

Viele Juristen ärgern sich derzeit über Angela Merkel. Die Bundeskanzlerin hatte sich über die Meldungen von der Tötung Bin Ladens öffentlich gefreut. Bei manchem schlägt der Ärger in Aufgeregtheit um, so bei dem Hamburger Arbeitsrichter Heinz Uthmann. Er hat Merkel wegen Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) angezeigt. Merkel hat sich nicht strafbar gemacht und Uthmann, der selbst nicht recht an den Erfolg seiner juristischen Initiative glaubt, hat seiner berechtigten Empörung keinen guten Dienst erwiesen. Uthmanns Empörung dürfte die eines Juristen sein, dem die Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit noch etwas wert sind und der um …

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