De legibus-Blog

19. September 2021

Übersehener Paragraph im Scherbengericht – Acht Jahre Pech

Oliver García

Inhaltsverzeichnis Einleitung Die Sache mit der Richteranklage Die Sache mit dem Berufsverbot Die Sache mit der Gesinnungsjustiz Die Sache mit dem Rassismus Der Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz (AfD) ist kein Staatsanwalt mehr. Auch kein sonstiger Beamter. Er ist (beruflich) gar nichts mehr. Das baden-württembergische Richterdienstgericht hatte ihn am 19. September 2018 (RDG 1/17) aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Mit Urteil vom 18. März 2021 (DGH 2/19; die schriftlichen Gründe wurden erst Ende Juni fertiggestellt) hat der Dienstgerichtshof (DGH) diese Entscheidung zweitinstanzlich bestätigt. Die Revision zum Dienstgericht des Bundes hat er nicht zugelassen. Seitz hätte noch die Möglichkeit …

[weiterlesen]