Michael Hanfeld, bei der FAZ Sachbearbeiter mit den Themenschwerpunkten Kampf gegen das duale Rundfunksystem und Kampf gegen Antisemitismus, gab am letzten Dienstag unter „faz.net > Feuilleton > Debatten“ Einblicke sowohl in seine Fertigkeiten im Umgang mit Gesetzestexten als auch in seine Debattenkultur. Unter dem Titel „Verbrannte Flaggen und Twitter: Judenhass in Deutschland“ griff er einen Tweet seines Journalistenkollegen Jakob Augstein vom Vortag auf und an, der da lautete: À propos Rechtsstaat: Bei aller Empörung – das Verbrennen ausländischer Fahnen ist nicht grundsätzlich verboten. Mal einen Blick ins StGB werfen, §104 Dieser Tweet wiederum nahm Bezug …