De legibus-Blog

25. September 2012

Machtkampf am BGH: „Mein persönliches Schicksal ist unerheblich“

Oliver García

Besetzungsstreit am Bundesgerichtshof. Noch ein Beitrag zu diesem Thema? Muß das sein? Ich dachte eigentlich auch, daß zu dem Thema schon alles gesagt wäre (siehe in diesem Blog etwa „Eskalation am BGH – die Nerven liegen blank“, „Wie der BGH gegen den BGH ermittelt“ sowie zahlreiche Beiträge in der Fachpresse). Doch dann stieß ich zufällig auf die Dokumentation von Schriftsätzen rund um den Besetzungsstreit, die das Strafverteidigerbüro Wuppertal zusammengestellt und veröffentlicht hat. Es handelt sich um die dienstlichen Erklärungen, die Mitglieder des 2. Strafsenats gemäß § 26 Abs. 3 StPO in den Ablehnungsverfahren abgegeben haben …

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23. September 2012

Global Player beim OLG Stuttgart

Ein Expeditionsbericht einer Strafverteidigerin aus dem völkerstrafrechtlichen Urwald

Andrea Groß-Bölting

Am 30. Juni 2002 trat in Deutschland das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) in Kraft. Damit sollte das deutsche Strafrecht an das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs angepasst und das Statut umgesetzt werden. Zahlreiche Nichtregierungs- und Menschenrechtsorganisationen feiern in diesem Jahr das zehnjährige Bestehen des VStGB und blicken mit großem Interesse auf das OLG Stuttgart, wo seit Anfang Mai 2011 ein Verfahren gegen zwei Angeklagte läuft, denen erstmalig in Deutschland von der Anklagebehörde Straftaten nach dem VStGB vorgeworfen werden (5-3 StE 6/10). 1. Verfahrensgegenstand Die beiden Angeklagten sind der ehemalige Präsident und der ehemalige erste Vizepräsident einer politischen …

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16. September 2012

Zehnaugenprinzip

Thomas Fuchs

Nach Lektüre des Aufsatzes von Fischer/Krehl, Strafrechtliche Revision, „Vieraugenprinzip“, gesetzlicher Richter und rechtliches Gehör, StV 9/2012, 550—559, kann ich sagen, dass bei mir als Zivilrechtler eine Fehlvorstellung vorlag. Unter „Aktenkenntnis“ habe ich bislang das Lesen der Akte der Tatsacheninstanz und der Revisionsinstanz gefasst. Tatsächlich liest allenfalls der Berichterstatter die Akte der Tatsacheninstanz. Der Vorsitzende liest ausschließlich die Akte der Revisionsinstanz, das „Senatsheft“. Zugleich bin ich davon ausgegangen, dass jedes Senatsmitglied jedenfalls das Senatsheft liest, also das Urteil der Tatsacheninstanz, die Revisionsbegründung und die Antragsschrift des Generalbundesanwalts kennt. Dass es nicht so ist, erschüttert mich. Nachtrag …

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