Am 3. Dezember 2011 ist das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Kraft getreten, das den Verurteilungen Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK („… innerhalb angemessener Frist …“) ein Ende machen soll. Das „strukturelle Problem“ der deutschen Justiz, das der EGMR in einem „Piloturteilsverfahren“ (46344/06) „klar benannt“ hatte, soll so ein für alle Mal gelöst werden, durch die Einführung der „Verzögerungsrüge“ (§ 198 Abs. 3 Satz 1 GVG) und der Anerkennung eines Entschädigungsanspruchs (§ 198 Abs. 1 GVG). …
30. Dezember 2011
28. Dezember 2011
Gesetzgeberische Optimierungen bei der Geldwäsche
Gesetzgebung Medienkritik Strafrecht
Das verhältnismäßig junge und gerade einmal 17 – beziehungsweise ab morgen 18 – Paragrafen umfassende Geldwäschegesetz vom 13. August 2008 (BGBl. I 2008 S. 1690—1707) wurde dieses Jahr durch ganze vier Änderungsgesetze von vorn nach hinten umgepflügt, nämlich durch das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie vom 1. März 2011 (BGBl. I 2011 S. 288—313), das so genannte OGAW-IV-Umsetzungsgesetz 22. Juni 2011 (BGBl. I 2011 S. 1126—1174), das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/78/EU vom 24. November 2010 im Hinblick auf die Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems vom 4. Dezember 2011 (BGBl. I 2011 S. 2427—2440) …
18. Dezember 2011
Kippt das Bundesverfassungsgericht? Und wenn ja, wohin?
BVerfG Rechtsbeugung Richterliche Findigkeit Wehrrecht
Rudolf Mellinghoff, bisher Richter am Bundesfassungsgericht, gab, kurz bevor er am 31. Oktober 2011 sein neues Amt als Präsident des Bundesfinanzhofs antrat, der taz ein Interview. Er legte dort ein beeindruckendes Bekenntnis zu einem hohen Grundrechtsniveau bei strafprozessualen Maßnahmen ab. Unter anderem durch diese Äußerung: Die Polizei hat aber auch schon Tagebücher beschlagnahmt und das Bundesverfassungsgericht hat dies gebilligt. Das war eine ganz knappe und umstrittene Entscheidung vor meiner Zeit. Wie würden Sie heute entscheiden? Ich würde zumindest die gerichtliche Verwertung privater Äußerungen in einem Tagebuch für unzulässig halten. Auch wenn darin über begangene Straftaten …
4. Dezember 2011
Bundesgerichtshof: Die schiere Freude am Strafen
Vor ein paar Wochen habe ich die Reportage von Sabine Rückert in der ZEIT über den Streit um die Vorsitzendenstelle im 2. Strafsenat des BGH aufgegriffen. Dabei habe ich mir Rückerts Vermutung zu eigen gemacht, daß der Sinneswandel des Gerichtspräsidenten Tolksdorf über die Eignung des derzeit stellvertretenden Vorsitzenden des 2. Strafsenats Thomas Fischer etwas mit der Kritik zu tun haben könnte, die dieser öffentlich am 1. Strafsenat unter dem Vorsitz von Armin Nack geübt hatte. In einem Fachaufsatz zu einer strafprozessualen Frage hatte Fischer die Tendenz einzelner Instanzgerichte, durch „Bauernschläue“ und „Tricks“ die Rechte von …
3. Dezember 2011
Privatkopie: Wer tauscht, setzt und hat somit Recht
Die seit dem 1. Januar 1966 zulässige Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke zum privaten Gebrauch wurde mit den Gesetzen zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. September 2003 (BGBl. I 2003 S. 1774—1788) und vom 26. Oktober 2007 (BGBl. I 2007 S. 2513—2522) in § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG wie folgt neu geregelt: „Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“ …