Das war ja klar! Da stellt der EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) eine Menschenrechtsverletzung durch ein Urteil eines deutschen Gerichts fest und gleich wird in den Medien das Versatzstück „Ohrfeige“ hervorgekramt. Es fehlt nur noch die ewige Platitüde vom „Paukenschlag“. Das (mittlerweile aufgelöste) LAG Berlin hatte im Jahr 2006 über die Kündigungsschutzklage der Pflegedienstangestellten Brigitte Heinisch zu entscheiden (7 Sa 1884/05). Heinisch war von ihrem Arbeitgeber fristlos entlassen worden, nachdem sie begonnen hatte, angebliche Mißstände in der Firma zu bekämpfen, zunächst durch einfache Beschwerden, dann durch ein anwaltliches Schreiben an die Geschäftsleitung und schließlich, nachdem …
24. Juli 2011
10. Juli 2011
Rußland verletzt Menschenrechte nach Adenauer-Art
In Rußland gibt es Reiseverbote für Oppositionelle. Just als der frühere russische Vize-Ministerpräsident Boris Nemzow, heute Teil der hoffnungslos unbedeutenden russischen Opposition, im EU-Parlament in Straßburg an einer Debatte über den Zustand der Demokratie in Rußland teilnahm, erreichte ihn von dort die Nachricht, daß eine Behörde ein Reiseverbot gegen ihn verhängt hat. Hintergrund war die von Nemzow mitherausgegebene Broschüre „Putin. Ergebnisse. 10 Jahre“, in der er Seilschaften zwischen Politik und Wirtschaft anprangerte. Ein Oligarch sah sich darin nicht richtig dargestellt und setzte auf dem Zivilrechtsweg eine Richtigstellung durch. Als diese veröffentlicht wurde, erschien sie ihm …
Die feigen Kläger aus Deutschland
Namen (Etiketten) sind eine gute Sache, denn mit ihrer Hilfe kann man jemanden oder etwas einprägsam ansprechen und sich dadurch eine Vorstellung (einen Begriff) davon machen. Das gilt vor allem im Common-Law-Rechtskreis auch für Entscheidungsnamen. Weil das so gut funktioniert, ist es sehr wahrscheinlich, dass ein nicht zu diesem Rechtskreis Gehöriger beispielsweise schon einmal etwas von der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten in der Sache Brown v. Board of Education, 347 U. S. 483 (1954) gehört hat, und sei es auch nur bei Drawn Together. Ähnliche Konventionen kennt man von den Gerichtshöfen auf …
3. Juli 2011
BGH will keine zweite Meinung hören – Von der unerkannten Offenkundigkeit des EU-Rechts
Der BGH hat kürzlich eine neue Entscheidung zum Datenbankrecht veröffentlicht. Diese Entscheidung (Urteil vom 1. Dezember 2010 – I ZR 196/08 – „Zweite Zahnarztmeinung II“) scheint mir im Ergebnis richtig und auch gut begründet. Das macht sie besonders geeignet, um an ihrem Beispiel einen grundlegenden verfahrensrechtlichen Irrtum anzusprechen, der die Rechtsprechung, vor allem der obersten Bundesgerichte, durchzieht. Geeignet deshalb, weil man ja durch die Bemängelung von Verfahrensverstößen leicht in den Verdacht kommen kann, man führe einen Stellvertreterkrieg gegen die Entscheidung in der Sache, denn es sei diese, die einem in Wahrheit nicht schmecke. Den Rechtsstreit …