Ich bin dagegen, alljährlich einen Tag zu feiern, an dem sich die Erde auf ihrer Reise um die Sonne relativ gesehen wieder an derselben Stelle wie ein Jahr zuvor befindet, weil das nämlich jeden Tag so ist.
Genauso willkürlich erscheinen gegen Ende der Zeit, zu der wir uns wieder derselben Stelle nähern, Berichte mit dem ewig gleichen Titel „Was sich [Jahr …] ändert“ (siehe nur Spiegel Online, Handelsblatt und Der Tagesspiegel), als ob sich nicht andauernd etwas ändern würde.
Aufgrund der in meinen Nachschlagewerk „Fundstellen deutscher Reichs- und Bundesgesetze. 1867—2013“, das soeben in dritter Auflage erschien, zusammengetragenen Daten kann ich sogar berichten, dass die verflossene Runde 2013 die mit den drittmeisten Änderungen der deutschen Rechtsgeschichte war (siehe Diagramm).
Um die ständigen Änderungen, von denen keiner Notiz nimmt und nach denen sich trotzdem alles richten soll, sichtbarer zu machen, habe ich meine Gesetzesdatenbank mit einer Kalenderfunktion versehen. Sie deckt sämtliche von mir konsolidierten Gesetze bis derzeit zum 1. Januar 1872 zurück ab. Neu aufgenommene Texte werden automatisch über ihre gesamte zeitliche Dimension hin eingepflegt. Für diejenigen, die sich von Berufs wegen mit Gesetzen befassen müssen, könnte es sich lohnen, hier regelmäßig einen Blick hinein zu werfen.
Und der Regelabstand sollte dabei, um den Kreis zu schließen, nicht ein Jahr betragen.