Die Staatsanwaltschaft München II hat heute Anklage gegen Uli Hoeneß erhoben. SPON weiß dazu:
Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München müsse nun entscheiden, ob die Anklage gegen den Präsidenten des FC Bayern München zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird.
[…]
Derzeit gilt als wahrscheinlich, dass der Fall vor einem Schöffengericht verhandelt wird. Prozessort wäre dann nicht das Landgericht München II, sondern das für Steuerstrafsachen zuständige Amtsgericht.
Auch mit Rücksicht auf die §§ 199 Abs. 1, 207 Abs. 1, 209 Abs. 1 StPO halte ich es für wahrscheinlich, dass die Sache vor dem Landgericht München II verhandelt wird, denn die Staatsanwaltschaft sucht sich von vornherein das zuständige Gericht aus und liegt nur selten falsch. Damit wäre der Weg zum (bislang) strengen 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs frei.
Nachtrag
Den zweiten, reichlich dümmlichen Abschnitt des Zitats, der Anlass für die hiesige Richtigstellung war, hat SPON inzwischen kommentarlos gelöscht.
[…] das Verfahren gegen U. Hoeneß, […]
Pingback von Wochenspiegel für die 31 KW., das war Schampus in Muc, das NSU-Verfahren, der Fall Mollath und der Raubkopierer - JURION Strafrecht Blog — 4. August 2013 @ 10:24