De legibus-Blog

14. Dezember 2012

Fall Mollath – Wenn die Welle des Journalismus bricht

Oliver García

Der gestrige Donnerstag war für Gustl Mollaths Wunsch nach Freiheit und Rehabilitierung ein Tag journalistischer Rückschläge.

Dabei fing er noch gut an: Die Süddeutsche Zeitung wies nach, daß die seit Wochen von Justizministerin Merk vor sich hergetragene Behauptung, wonach der Sonderrevisionsbericht der HypoVereinsbank die Schwarzgeldvorwürfe Mollaths gerade nicht bestätigt habe, schlicht falsch ist: Unter den zahlreichen Prüfergebnissen des Berichts findet sich auf Seite 7 folgende Feststellung der Prüfer: „Herr D. erklärte hierzu, dass es sich dabei um einen ‚Gefallen‘ für eine Kundin (allgemein bekannte Persönlichkeit) gehandelt habe, die beim Umtausch nicht persönlich in Erscheinung treten wollte, zumal es sich um Schwarzgeld handelte.“

Doch dann kam es knüppeldick: Am Morgen brachte die ZEIT einen umfassenden und gründlich recherchierten Bericht zum Fall Mollath, der sich anders las als die bisherigen Presse- und Fernsehberichte. Nicht der Frage eines Justizversagens wurde nachgegangen, sondern der Frage, ob – entgegen dem Eindruck aufgrund der bisherigen Berichterstattung – nicht doch alles mit rechten Dingen zuging in der Behandlung Mollaths durch die Justiz. Am Nachmittag legte dann SPIEGEL ONLINE nach, mit verschärftem Ton und – im Unterschied zu der ZEIT – auch schon mit der Antwort auf diese Frage: Der Titel des Beitrags lautet denn auch: „Warum der Justizskandal doch keiner ist“.

Aber der Reihe nach. Die Tendenz des ZEIT-Artikels („Ein Kranker wird Held“, seit Freitag auch online zugänglich) folgt dem löblichen Grundsatz „audiatur et altera pars“ – man muß beide Seiten hören. Die Autorinnen des Artikels (Anita Blasberg, Kerstin Kohlenberg und Sabine Rückert) machen keinen Hehl daraus, daß ihnen die bisherige Berichterstattung etwas suspekt ist. Und so recherchieren sie genau da, wo die bisher tätigen investigativen Journalisten Blindstellen gelassen haben. Die wichtigsten neuen Erkenntnisse aus dem Artikel sind folgende:

  • Details aus dem Gutachten von Prof. Leipziger, aufgrund dessen das Gericht eine krankhafte seelische Störung bei Mollath für bewiesen erachtete (auffälliges Verhalten während seiner fünfwöchigen Unterbringung zur Beobachtung: Mollath weigerte sich demnach, zu essen, sich zu waschen, die Schuhe anzuziehen, schrie, wenn andere Patienten die Fenster aufrissen, fühlte sich in seinen Menschenrechten verletzt; „pausenlos“ soll er auf Steuerhinterzieher zu sprechen gekommen sein);
  • Mollaths Ex-Frau gibt als Erklärung für die zeitliche Lücke zwischen der ärztlichen Untersuchung (zwei Tage nach der Tat) und dem Attest (fast ein Jahr später) an, daß es ein früheres Attest gegeben habe und daß sie ein neues brauchte, weil sie das erste verloren hatte;
  • Friedemann Pfäfflin, Leiter der forensischen Psychiatrie der Universität Ulm, hat für sein Gutachten 2011, das der weiteren Unterbringung Mollaths zugrundelag, durchaus eine Exploration vorgenommen („einen ganzen Tag mit Mollath gesprochen“);
  • Die Ex-Frau von Mollath hat erfolgreich gegen ihre fristlose Kündigung durch die HypoVereinsbank vor dem ArbG Berlin geklagt (Urteil vom 16.9.2003). Sie erhielt eine Abfindung über 20.000 Euro;
  • Strafverteidiger Gerhard Strate hat Mollath in einem persönlichen Besuch (initiiert durch die Freien Wähler) angeboten, ihn in einem Wiederaufnahmeverfahren zu vertreten. Mollath lehnte ab, obwohl er von den Kosten freigestellt wäre.

Der ZEIT-Artikel ist gut geschrieben und nicht nur wegen dieser Aspekte lesenswert. Doch es haftet ihm der Makel an, daß die Autorinnen in dem sichtlichen Bemühen, sich nicht von dem, was ihnen als Medienkampagne vorkommt, anstecken zu lassen, über das Ziel hinausschießen. Sie gehen von einem Leser aus, der bereits die bisherige Berichterstattung über all die Punkte, die an dem Verfahren und dem Urteil zweifeln lassen, kennt und dessen Meinungsbildung sie nun zu ergänzen suchen durch Konzentration auf die Punkte, unter denen das Urteil doch als korrekt erscheint. Ein ZEIT-Leser, der sich aber ausschließlich über diesen Artikel informiert, bekommt dadurch ein unvollständiges Bild vom Fall. Der Artikel versucht, die tendenziöse Richtung, die teilweise von anderen Presseberichten verfolgt wurde, dadurch auszugleichen, daß er umgekehrt tendenziös ist:

Zum Beispiel heißt es, daß der Unterstützerkreis die Allgemeinmedizinerin Dr. Reichel „zu der Verschwörung rechnet“, weil die Freundin des Bruders der Ex-Frau bei ihr Sprechstundenhilfe war. Der Bericht stellt die Frage: „Muss deshalb das Attest falsch sein? Stellt eine niedergelassene Ärztin ihrer Sprechstundenhilfe zuliebe ein falsches Dokument aus, von dem sie weiß, dass es gerichtsrelevant werden kann und sie ihre Zulassung kosten könnte?“

Diese rhetorische Frage geht deshalb am Fall vorbei, weil meines Wissens der Unterstützerkreis niemals eine solche Hypothese aufgestellt hat. Nicht einmal in den diversen Diskussionen, die jetzt im Internet geführt werden, ist mir eine solche Überlegung aufgefallen. Zweifel an dem Attest gibt es erst seit ein paar Wochen, als eine Stern-Reporterin Dr. Reichel befragte und diese sich nicht mehr an den Namen Mollath (dies war damals auch der Name der Frau) oder an ein Attest erinnern konnte. Und die Zweifel bezogen sich nur darauf, ob nicht vielleicht das Attest schlicht gefälscht war, nicht ob Dr. Reichel irgendeiner „Verschwörung“ angehörte.

Weiteres Beispiel: Der Artikel zitiert aus einem Brief Mollaths vom Dezember 2002 an die HypoVereinsbank, in dem er erklärt, seine Frau sei überzeugt, „heilende Hände“ zu haben: „In diesem Jahr kam die Krönung: Ich sollte nachts um 12 mit ihr den Mond anbeten.“ Daraus schließt der Artikel, nachdem er zutreffend mitgeteilt hat, daß die Ex-Frau heute als Geistheilerin tätig ist: „Was soll diese Information der Bank nutzen? […] Es wirkt, als verfolge er dieselbe Strategie, die seine Frau später vor Gericht angewandt hat: Man erklärt den jeweils anderen für verrückt.“ Statt gerade dieses aufgefundene Detail als Anknüpfungspunkt zu nehmen für den heute offenkundigen Umstand, daß sich das Ehepaar Mollath in einem Rosenkrieg befand und daß deshalb die gegenseitigen Anschuldigungen (auch die der Frau) mit einer Vorsicht und Zurückhaltung zu betrachten sind, die es im Strafverfahren gegen Mollath gerade nicht gegeben hat, begnügt sich der Beitrag damit, klarzustellen, daß Mollath kein Unschuldslamm ist – ganz der Linie verpflichtet, ein Berichterstattungs-Gegengewicht zu bilden.

Der Artikel endet abrupt mit der Mitteilung, daß Mollath Rechtsanwalt Strate bei dessen Besuch keine Vollmacht ausstellen wollte. Weitere Hintergründe über die Motive (Bedenkzeit? Rücksprache mit seiner jetzigen Verteidigerin?) werden nicht genannt. Stattdessen wird die Frage in den Raum gestellt: „Will Mollath etwa keine Wiederaufnahme? Hat er sich in der Rolle des Märtyrers der bayerischen Strafjustiz eingerichtet?“

Ist der ZEIT-Artikel trotz dieser Schönheitsfehler ein lesenswerter Beitrag, so ist der anschließend erschienene SPIEGEL-Artikel von Beate Lakotta, der bezeichnenderweise in das Ressort „Panorama“ eingeordnet ist, ein Beitrag auf dem Niveau eben jenes Sensationalismus, den die Politik und die Justiz an der bisherigen Berichterstattung beklagt haben – mal zu Recht, oft zu Unrecht. Mit dem Unterschied aber, daß eben diese Klagen hier sicherlich ausbleiben werden. Ein Journalismus, der es per Ferndiagnose „besser wissen“ und nun gar „ganz genau wissen“ will, wie der gestrige SPIEGEL-Artikel, wird sich keine Anfeindungen von dieser Seite einhandeln, wenn er nur zu dem Ergebnis kommt, daß die bisherige Urteilskritik nichts war als „heiße Luft“.

Von den öffentlich diskutierten Mängeln an der Verfahrensgestaltung und Beweisführung durch das LG Nürnberg-Fürth will die Autorin nichts wissen („Täglich fördert die Schwarmintelligenz neue angebliche ‚Ungereimtheiten‘ im Fall Mollath zutage.“). Sie sieht nur eine Medienkampagne mit einem blindlings applaudierenden Publikum. Das Lachhafte ist ihr Thema („Mahnwachen für den ‚deutschen Mandela'“ und Strafanzeigen, die Mollath angeblich an den Papst gerichtet hat).

Auch sie fügt neue Fakten in das Gesamtbild ein: Bei einem der Opfer der Reifenstechereien sei ein Pflasterstein durch das Wohnzimmerfenster geflogen und habe Menschen nur knapp verfehlt. Den Steinewerfer habe man damals nicht erwischt. Eine weitere Tat Mollaths, die aber ungesühnt blieb, so deutet die Autorin an.

Die Sache mit dem späten Attest klärt auch sie auf – anders als der ZEIT-Artikel: Sie sprach mit dem Sohn der Ärztin Dr. Reichel. Dieser habe, damals als Assistent in der Praxis seiner Mutter, Frau Mollath untersucht und später das Attest ausgestellt. Es sei nicht ungewöhnlich, daß Opfer von häuslicher Gewalt erst nach längerer Zeit Anzeige erstatten. Er könne die damaligen Befunde vor Gericht bezeugen.

Sowohl der ZEIT- als auch der SPIEGEL-Artikel haben das Verdienst, mit weiteren Fakten mehr Klarheit in den Fall zu bringen. Doch ihre Tendenz – in der ZEIT nur angedeutet, beim SPIEGEL mit heiligem Zorn verfochten – daß diese Fakten belegen, im Falle Mollath sei doch alles mit rechten Dingen zugegangen, geht vollkommen am Kern der Vorwürfe an die Justiz vorbei:

Im Gegensatz zu manchen ausgreifenden Spekulationen in alle möglichen Richtungen, hat die juristisch ausgerichteten Kritik in diesem Fall – sei es in Zeitungen oder in Blogs – immer die Möglichkeit zugrunde gelegt, daß Mollath die angeklagten Taten tatsächlich begangen hat. Auch daß er geistig sicherlich nicht der Gesündeste war, wurde durchaus anerkannt. Um einen „Justizirrtum“ in dem Sinne, daß ein „Unschuldiger“ Opfer von mehr oder weniger finsteren Machenschaften wurde, ging und geht es dieser Kritik nicht. Die Justizfehler und das Justizunrecht liegen auf einer anderen Ebene, nämlich darin, daß Mollath kein ernsthaft rechtsstaatliches Verfahren erhalten hat. Daß die Justiz eine Sachaufklärung betrieben hat, die kaum diesen Namen verdient. Wenn es vom Ergebnis her kein Fehlurteil sein sollte (weil Mollath tatsächlich die ihm zur Last gelegten Taten begangen hat und in einem Zustand war, der die Anforderungen für eine Unterbringung erfüllte und dies auch das Ergebnis eines rechtsstaatlich ausgerichteten Verfahrens gewesen wäre), dann handelt es sich hier gewissermaßen um den „untauglichen Versuch“ eines Fehlurteils durch den federführenden Vorsitzenden Richter Brixner, um einen Zufallstreffer, der ihm gerade nicht anzurechnen ist.

Noch einmal: Der Justizskandal liegt darin, daß jemand für fast sieben Jahre eingesperrt wird, obwohl er keinen fairen Prozeß bekam. Der Justizskandal liegt darin, daß das Recht derzeit offenbar zu wenig Mechanismen hat, dies effektiv zu verhindern.

Der zweite Teil der Justizkritik bestand darin, daß die Justiz auch dann noch an dem verfahrensmäßig nicht hinreichend legitimierten Urteil scheinbar unverrückbar festhielt, als neue Tatsachen bekannt wurden, die seinen ohnehin wackligen Fundamenten den letzten Stoß gaben (ausführlich: Justiz im Wahn-Wahn).

Ausgerechnet eines der neuen Fakten, die von den Journalistinnen zusammengetragen wurden, könnte nun das Wiederaufnahmeverfahren zugunsten Mollaths beschleunigen: Die neue Erkenntnis über das Zustandekommen des dem Urteil zugrundeliegenden Attests über die Verletzungen (die angeblich von dem Ehemann herrühren – hier kam es zu einer Überführung allein aus einer nicht hinreichend gewürdigten Aussage-gegen-Aussage-Situation heraus).

Dieses Attest war laut Erklärung des Sohnes der Ärztin Dr. Reichel von diesem selbst ausgestellt. Dieses Attest – es liegt mir in Kopie vor – beginnt mit dem Briefkopf „Dr. med. Madeleine Reichel“, enthält im wesentlichen die im SPIEGEL-Artikel wörtlich wiedergegebenen Befunde und endet mit einem unleserlichen Namenszug, über den ein Stempel „Dr. med. Madeleine Reichel“ aufgedrückt ist und dessen Unterzeile lautet „Dr. med. Madeleine Reichel“. Damit handelt es sich im Sinne des Urkundenbegriffs des § 267 Abs. 1 StGB und des § 359 Nr. 1 StPO um eine Urkunde, deren Aussteller im Rechtssinne Dr. med. Madeleine Reichel war (sog. „Geistigkeitstheorie“, siehe etwa OLG Hamm, Beschluß vom 24.09.2002 – 1 Ss 743/02). Wenn tatsächlich aber ihr Sohn das Attest geschrieben hat, dann spricht einiges dafür, daß es sich um eine zumindest objektive Urkundenfälschung handelt. Die Herstellung einer Urkunde unter fremden Namen kann zwar in bestimmten Fällen zulässig sein („verdeckte Stellvertretung“), doch würde dies hier an der Unechtheit der Urkunde nichts ändern, da der Sohn gerade nicht eine Erklärung seiner Mutter über eine Untersuchung durch sie dokumentieren wollte (die es nicht gab), sondern eine tatsächlich durch ihn durchgeführte.

Falls das Verhalten des Sohnes – wegen Erfüllung auch des subjektiven Tatbestands – eine Straftat darstellen sollte, so stünde § 364 StPO einer sofortigen Wiederaufnahme nicht im Wege, da jedenfalls Verjährung eingetreten ist. Fraglich kann allein sein, ob die Kausalität der Urkundenfälschung für das Urteil auszuschließen ist (§ 370 Abs. 1 StPO). Bei dieser Prüfung, die nun zunächst der Staatsanwaltschaft obliegt, kommt es entscheidend auf die gesetzliche Sonderregelung für diese Art von Urkunden in § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO an. An ein Dokument von solcher Bedeutung, daß es eine sonst zentrale Zeugenaussage erübrigt, müssen hohe Anforderungen gestellt werden. Die Person des Ausstellers ist zumindest abstrakt von Bedeutung für seine Beweiskraft. Den Verfahrensbeteiligten, einschließlich dem Verteidiger, muß es in und außerhalb der Hauptverhandlung möglich sein, aufgrund der Merkmale Inhalt und Aussteller der Urkunde Schlüsse zu ziehen für das weitere Vorgehen im Verfahren (weitere Erkundigungen, Beweisanträge). Allein schon dieser Gesichtspunkt könnte eine hypothetische Erwägung, ob nicht ein Attest mit richtiger Angabe des Ausstellers gleich behandelt worden wäre, ausschließen.

In jedem Fall handelt es sich um eine gewichtige neue Erkenntnis für das Wiederaufnahmeverfahren, die hinzutritt zu den meiner Meinung nach für sich schon ausreichenden Gründen für eine Wiederaufnahme.

Nachtrag vom 15. Dezember 2012

Zu den Artikeln in der ZEIT und auf SPIEGEL ONLINE haben sich nun auch Henning Ernst Müller und Thomas Stadler geäußert.
Etwas ausführlicher zur Frage der Wiederaufnahme unter dem neu bekanntgewordenen Gesichtspunkt siehe meinen Kommentar im beck-blog.

Nachtrag vom 26. Dezember 2012

Zu den ZEIT-Spekulationen, warum Mollath eine sofortige Beauftragung von RA Strate ablehnte, äußerte sich nunmehr Strate selbst mit scharfer Kritik an der ZEIT-Journalistin Sabine Rückert.

Auch bei der weiteren „Enthüllung“ der ZEIT zu dem auffälligen Hygieneverhalten Mollaths bei seiner ersten Unterbringung blendeten die Journalistinnen offenbar bewußt den Kontext aus, über den inzwischen die Süddeutsche Zeitung berichtete: Der Aktenlage läßt sich demnach eher entnehmen, daß Mollath nicht zuwenig, sondern zuviel Sorge um Körperhygiene hatte. Das auffällige Verhalten scheint zur Ursache gehabt zu haben: Fehlen von Kernseife in Kombination mit Protest dagegen durch zivilen Ungehorsam.

Ein Dementi zu einer Darstellung von Beate Lakotta im Spiegelblog (hierzu Erwiderungen von mir und von Thomas Stadler) gab der gerichtlich bestellte psychiatrische Gutachter Hans Simmerl ab.

Zitiervorschlag für diesen Beitrag:
https://blog.delegibus.com/2776

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