Das Bürgerliche Gesetzbuch vom 18. August 1896 ist inzwischen seit 110 Jahren in Kraft. In der Rechtswissenschaft existiert es, glaubt man der üblichen Konzeption juristischer Kommentare, nur in der „aktuellen“ Fassung. In der Rechtspraxis scheint es immerhin ein „altes“ Bürgerliches Gesetzbuch, das bis zum 31. Dezember 2001 galt, und ein „neues“, das seit dem 1. Januar 2002 gilt, zu geben. Der Umstand, dass es sich bei diesem „Gesetz“ eigentlich um ein Flickwerk aus 243 Gesetzen handelt, ist dabei den Wenigsten bewusst. Das Diagramm zeigt die Verteilung dieser Gesetze über die Jahrzehnte. In den ersten 70 Jahren blieb die Anzahl der jährlichen Eingriffe relativ konstant. Seit 1969 stieg ihre Anzahl kontinuierlich an. Spitzenreiter sind die Jahre 1990 mit elf, 1998 mit zehn, 2001 mit elf und 2009 mit zwölf Änderungsgesetzen.
Diese 243 Gesetze enthalten insgesamt 1878 Änderungsbefehle, die sich wiederum auf 3217 Paragrafen beziehen (durch unterschiedlich alte Änderungsbefehle ergeben sich Mehrfachzählungen). Im Bürgerlichen Gesetzbuch finden sich allerdings nicht nur die 2385 numerischen Paragrafen, sondern insgesamt 2720 alphanumerische (ohne Rücksicht auf ihren zeitlichen Anwendungsbereich). Tiefe Einschnitte erfolgten in den Jahren 1970 mit 134/79, 1998 mit 119/62, 2001 mit 102/60, 2002 mit 178/2130 (im Diagramm ist nur ein Zehntel davon dargestellt) und 2009 mit 207/184 Änderungsbefehlen und davon betroffenen Paragrafen. Die Gesamtverteilung über die volle Geltungsdauer des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist im Diagramm ersichtlich. Die Zeitpunkte betreffen nicht die Verkündung, sondern das Inkrafttreten der Änderungen. Die hohe Anzahl der im Jahr 2002 betroffenen Paragrafen ergibt sich aus den mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 eingeführten Paragrafenüberschriften.
Im Lauf der Zeit wurden in das Bürgerliche Gesetzbuch 91714 neue Wörter eingefügt und 88591 alte aus dem Text gestrichen. Auch dies sei anhand eines Diagramms veranschaulicht. Ins Auge fallen die Spitzen in den Jahren 1939 mit 798/6906, 1958 mit 9801/11430, 1977 mit 6278/3242, 1998 mit 7064/9668, 2001 mit 7411/12099, 2002 mit 21339/12926 und 2009 mit 2107/7963 neuen und alten Wörtern. Die Zeitangaben beziehen sich wiederum nicht auf die Verkündung, sondern das Inkrafttreten des jeweiligen Austauschs.
Wer also denkt, er komme beim Bürgerlichen Gesetzbuch mit zwei Textfassungen, der „alten“ und der „neuen“, aus, der irrt. Zum Glück gibt es das Bürgerliche Gesetzbuch auch vollständig als historisch-synoptische Edition, 1896—2010 (HTML, PDF).