De legibus-Blog

18. Februar 2011

Guttenberg – der ganze Mann eine Fälschung?

Oliver García

Als ich vorgestern die ersten Meldungen von den Plagiatsvorwürfen gegen zu Guttenberg gelesen und mir auch die Dissertationsrezension, die den Rummel ausgelöst hat, angesehen hatte, war mein erster Gedanke: Gut, den Doktortitel wird er wohl aberkannt bekommen, aber Minister darf er wegen seines politischen Talents bleiben. Ich hatte und habe keine politische Meinung zu zu Guttenberg. Inmitten all den anderen politischen Gestalten ist er ja eine interessante Erscheinung. Nur etwas zu gegelt ist er mir und zu aufdringlich der Medienrummel, der um ihn veranstaltet wird.

Daß ihm schon aufgrund der Vorwürfe in der Rezension der Doktortitel aberkannt werden muß, ist ein Gebot des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Sonst wäre es eine schreiende Ungerechtigkeit gegenüber anderen, die für weit weniger ihren Doktortitel verloren haben. Nicht schlecht gewählt ist der Rechtsprechungsbeleg des Rezensenten. Der VGH Bayern hat mit Urteil vom 4.4.2006 – 7 BV 05.388 – ausgeführt:

„Die Annahme der Promotion war rechtswidrig. Wie das Verwaltungsgericht eingehend ausführt, handelt es sich bei der Dissertation der Klägerin nicht um eine selbstständige wissenschaftliche Leistung (§ 8 Abs. 1 PromO). Der Verwaltungsgerichtshof weist insoweit lediglich darauf hin, dass – von Bagatellfällen abgesehen – die wörtliche oder sinngemäße Übernahme von Textpassagen aus fremden Werken ohne (ausreichendes) Zitat gegen grundlegende Maßstäbe wissenschaftlichen Arbeitens verstößt und damit die Annahme einer Arbeit als Dissertation im Regelfall ausschließt. Die Beklagte hat ihr Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt. Dabei ist der Einwand der Klägerin, sie habe die Arbeit mit bestem Wissen und Gewissen angefertigt und niemals einen Täuschungsvorsatz gehabt, unerheblich, da ihr als Doktorandin jedenfalls bekannt sein musste, dass eine solche Vorgehensweise in wissenschaftlichen Arbeiten unzulässig ist. Dass die Klägerin im maßgeblichen Zeitraum der Anfertigung ihrer Dissertation so krank gewesen sein soll, dass ihr deshalb die Einsichtsfähigkeit in die Rechtswidrigkeit ihrer Handlungsweise fehlte, hält der Senat nicht für glaubhaft, da die Klägerin in dem Zeitraum vor, während und nach der Anfertigung ihrer Dissertation zwei Staatsexamina abgelegt und den Referendardienst absolviert hat. Sie war außerdem in der Lage, eine äußerlich den Anforderungen einer Dissertation entsprechende Arbeit zu fertigen. Im Übrigen kommt es aber darauf gar nicht an, da es der Klägerin unschwer möglich gewesen wäre, das Promotionsverfahren zu unterbrechen. Dass Erst- und Zweitprüfer die erheblichen Mängel nicht schon bei der Annahme entdeckten, begründet für die Klägerin keinen Vertrauensschutz dahingehend, die Grundlagen wissenschaftlicher Arbeitstechnik zu missachten.“

Doch nach und nach kommt nun heraus, daß die Fundstücke des Rezensenten nur die Spitze des Eisbergs sind. Sogar die Einleitung der Arbeit ist abgeschrieben. Die Mitmachkultur des Internets (GuttenPlag Wiki) sorgt dafür, daß die Arbeit nun vielleicht gründlicher durchleuchtet wird, als es je in der Geschichte des Plagiats geschehen ist.

Man ist versucht, zu argumentieren, daß die Fälschung und Täuschung ihn disqualifizieren – als Wissenschaftler sowieso, aber auch als Politiker: Wer sich eine solche Blöße hinsichtlich seiner Integrität gebe und, schlimmer noch, dabei ohne Not so instinktlos plump vorgehe, der tauge nicht als Politiker an exponierter Stelle. Doch dann regt sich ein grausiger Verdacht: Was, wenn es nicht so sehr die Täuschung ist, die ihn disqualifiziert als vielmehr das, was durch die Täuschung verdeckt werden soll? Die Doktorarbeit erscheint mehr und mehr als ein reiner Verschiebebahnhof fremder Ideen. Und wenn sich nun herausstellt, daß kein nennenswerter eigener Gedanke in ihr enthalten ist, nichts, was das Kompilat irgendwie zusammenhält? Wer würde dann die Hand dafür ins Feuer legen, daß zu Guttenberg als Politiker nicht auch so funktioniert: Nachbeten statt Gestalten, Posieren statt Regieren?

Niemand erwartet in Deutschland von einem Minister, ein Intellektueller etwa nach französischem Muster zu sein. Wenn aber ein Minister völlig substanzlos ist, ein wandelndes Potemkinsches Dorf, und mit einem Schlag wird dies sichtbar – wenn dies passiert, dann könnte es um ihn geschehen sein.

Zitiervorschlag für diesen Beitrag:
https://blog.delegibus.com/474

Rückverweis URL