De legibus-Blog

25. April 2024

Der Bundesgerichtshof hat keinen Grenzwert für THC „festgesetzt”

Oliver García

Gerade einmal drei Wochen seit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes hat der Bundesgerichtshof eine Grundsatzentscheidung getroffen. So glaubt es sein 1. Strafsenat zumindest, der – am letzten Montag – eine Pressemitteilung mit dem markigen Titel „Konsumcannabisgesetz – Bundesgerichtshof setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für Tetrahydrocannabinol (THC) auf 7,5 g fest” und gleichzeitig den dazugehörigen Beschluß – 1 StR 106/24 – im Volltext veröffentlichen ließ. Der Beschluß selbst datiert vom 18. April 2024, und das ist die zweite zeitliche Auffälligkeit. Nur vier Tage brauchte der Senat nach der Beschlußfassung für die Fertigstellung der Gründe – rekordverdächtig, …

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