In Baden-Württemberg wird geprüft, ob gerade ein Sturm im Wasserglas das Potential zum Justizskandal hat: Es geht um die Besetzung des Amtes des Präsidenten des OLG Stuttgart. Um zu verstehen, dass hier entgegen manch schwerer verbaler Geschütze nur politische Peinlichkeiten im Raum stehen, aber keinerlei Unabhängigkeitsproblematik der dritten Gewalt, muss man sich das Verfahren zur Richterbestellung in Baden-Württemberg vergegenwärtigen. Exekutive Personalherrschaft über die deutsche Justiz Die Übertragung von Richterämtern (außer bei den Verfassungsgerichten) wird im deutschen Justizsystem durch die Exekutive vorgenommen. Dies steht zwar nicht so ausdrücklich im Grundgesetz, war aber im Parlamentarischen Rat ein …
14. August 2022
Die richterliche Unabhängigkeit zwischen Verfassungswunsch, Rechtskultur und Verfassungswirklichkeit
Carsten Schütz