Am 30. Dezember 2021 ist das Gesetz mit den vielen Namen in Kraft getreten. Amtlicherseits hat es gleich drei Bezeichnungen: „Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung“, mit dem Zusatz: „Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO und zur Änderung der zivilrechtlichen Verjährung“ sowie „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“. Dem Materielle-Gerechtigkeit-Herstellungsgesetz (vorgeschlagene Kurzform: Gerechtigkeitsgesetz) ließe sich noch ein vierter, inoffizieller Name geben: Möhlmann-Gesetz, nach dem Fall, der den Anlaß für seinen Erlaß bildete. Daß ein Gesetz nach dem anlaßgebenden Fall benannt wird, hat eine gewisse Tradition und muß keineswegs heißen, daß es ein – …
26. April 2022
Bis(s) in idem – Das Gerechtigkeitsgesetz ist verfassungswidrig
Gesetzgebung strafrechtliche Wiederaufnahme