Gestern ist der abgesetzte katalanische Präsident Carles Puigdemont in Schleswig-Holstein verhaftet worden, als er nach einem politischen Vortrag in Finnland nach Belgien zurückreiste. Damit tritt die „Internationalisierung“ des Katalonien-Konflikts, von der ich bereits in meinem Beitrag vom November 2017 – „Katalonien-Krise: Eine Bewährungsprobe für die spanische Justiz“ – schrieb, in eine neue Phase. Denn nun hat auch die deutsche Justiz ihr „Katalonien-Problem“, ein Problem, das eine Reihe schwieriger Fragen nicht nur des Auslieferungsrechts, sondern auch des materiellen deutschen Strafrechts aufwirft. Der sogenannte Qualitätsjournalismus, der immer wieder für erstaunliche juristische Einordnungen gut ist, hat darin gestern …