Medien und Justiz leben in einem schwierigen Verhältnis. Die Schnelllebigkeit der Welt des 21. Jahrhunderts verträgt sich kaum mit der Differenzierungsnotwendigkeit, die juristische Bewertungen praktisch ausnahmslos verlangen, wenn sie mit Anspruch auf Qualität vorgenommen werden sollen. Seriöse Berichterstattung mit Rechtsbezug setzt daher zu allererst das Interesse des Journalisten voraus, juristische Zusammenhänge wirklich kennenlernen und verstehen zu wollen, um dann die erforderliche Detailgenauigkeit zu praktizieren. Zahlreiche Gegenbeispiele belegen, dass es damit nicht weit her ist. Das „ceterum censeo“ Thomas Fischers in seiner wöchentlichen ZEIT-online-Kolumne über die Defizite der angeblichen Qualitätspresse greift zahlreiche Falschberichterstattungen auf. Urban Sandherr, …