Am letzten Mittwoch hat der 1. Strafsenat des BGH seine Entscheidung über die Revision Gustl Mollaths bekanntgegeben. Die Bastion „Gegen ein freisprechendes Urteil gibt es kein Rechtsmittel“ hat er gegen alle Anstürme gehalten. Das Strafverfahren ist abgeschlossen und damit steht rechtskräftig fest: „Mollath war ein Pleitier und gewalttätig, ein prügelnder Ehemann, der seine Frau trat, biß und würgte, womöglich im Wahn“ (so die – zutreffende – Zusammenfassung des Urteils des Landgerichts Regensburg vom 14. August 2014 durch den SPIEGEL – dazu bereits hier im Blog der Beitrag „Zum Freispruch verurteilt“). Nachdem ich in diesem Blog …