Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas plant Medienberichten zufolge Verschärfungen im Sexualstrafrecht. Die mir schon einmal negativ aufgefallene Kriminologin Monika Frommel meint dazu, der Entwurf sei Unsinn. Man müsse nur die geltenden Gesetze richtig anwenden, um das Ziel zu erreichen. Das Problem sei in der Rechtsauslegung durch „einen Nomos-Kommentar“ des „sehr mächtigen“ BGH-Richters Thomas Fischer zu sehen. „Dessen zu enge Auslegung der Frage, was die Ausnutzung einer Notlage bei einer Vergewaltigung sei“, verstoße gegen die Istanbul-Konvention und sei europarechtswidrig. „Es würde völlig reichen, wenn der Justizminister das feststellen würde.“ Solche Worte von …
30. Juli 2015
Neues Sexualstrafrecht: Prof. Dr. Monika Frommel weiß wieder was
27. Juli 2015
Die urbane Legende von Eduard Dreher
Rechtsbeugung Rechtsgeschichte Richterliche Findigkeit Strafprozess Strafrecht
Wie es scheint, wäre ein Kommentar zur Verurteilung von Oskar Gröning unvollständig ohne eine Erwähnung des – lange verstorbenen – Ministerialbeamten und Strafrechtskommentators Eduard Dreher. In meinem letzten Beitrag hatte ich ihn erwähnt und kurz darauf hatte er auch seinen Auftritt in der wöchentlichen Kolumne des BGH-Richters Thomas Fischer („NS-Verbrecher: Oskar Gröning und die Beihilfe„). Wer war Eduard Dreher? Wer, wie ich, Jura im letzten Jahrhundert studierte, dem ist der Name zumindest noch als einer der Titelgeber des wichtigsten Praxiskommentars zum StGB aus der Reihe der Kurzkommentare des Verlags C. H. Beck bekannt (heute nur …
19. Juli 2015
Fall Gröning – Nebenklägeranwalt pokert und kann alles verlieren
Gegen die Verurteilung des „Buchhalters von Ausschwitz“ Oskar Gröning zu vier Jahren Freiheitsstrafe (LG Lüneburg, Urteil vom 15. Juli 2015 – 27 Ks 9/14) ist Revision eingelegt worden – (noch) nicht vom Angeklagten oder der Staatsanwaltschaft (die dreieinhalb Jahre beantragt hatte), sondern von einigen Nebenklägern. Sie wollen erreichen, daß der ehemalige SS-Mann nicht nur wegen Beihilfe zum Mord, sondern als Mörder verurteilt wird. Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen erklärte dazu gestern schneidend: „Eine Verurteilung wegen Mordes ist unmöglich“ (im Seitentitel sogar: „Revision ist Unsinn“). In der Tat ist kaum vorstellbar, daß dieses Ziel erreichbar ist, wenn man …