Der Presserichter am Landgericht Wuppertal hielt es für eine gute Idee, wieder einmal das Schlagwort vom „Schwarzsurfen“ zu benutzen, als er heute von einer aktuellen Entscheidung des Gerichts zu berichten hatte. Darin wurde die Strafbarkeit desjenigen verneint, der ohne um Erlaubnis zu fragen ein offenes Funknetz mitbenutzte (25 Qs 177/10). Und so gab es heute kaum eine Meldung über diese Entscheidung, ohne daß dieses griffige Wort im Titel prangte. So sehr wie die Entscheidung richtig ist, ist die Bezeichnung „Schwarzsurfen“ falsch. Mehr noch: sie ist inakzeptabel. Denn worum geht es? Um Fälle, in denen jemand …
20. Oktober 2010
10. Oktober 2010
Raubkopieren ist doch gar nicht strafbar
Die mit öffentlichen Mitteln der Filmförderungsanstalt unterstützte „Aufklärungskampagne“ der deutschen Filmbranche tönt seit 2003, Raubkopierer seien Verbrecher. Dies wird uns „Verbrauchern“ zum Antrainieren eines – im Gegenschluss offenbar fehlenden – Unrechtsbewusstseins regelmäßig im Kino und zu Hause beim Abspielen von Filmen auf DVD eingetrichtert. Seinen sachlichen Gehalt soll diese Behauptung im Vergehen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke nach § 106 Abs. 1 UrhG haben. Dessen Wortlaut wird nicht nur von der Filmbranche wie folgt kolportiert: „Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung …
6. Oktober 2010
„Richter Bärli“ vom „Bundesbärengericht“
Die Geduld des Bundesverfassungsgerichts mit rechtsmissbräuchlichen Verfassungsbeschwerden im Sinn des § 34 Abs. 2 BVerfGG scheint erschöpft zu sein. In letzter Zeit häufen sich nämlich Beschlüsse, mit denen das Bundesverfassungsgericht Beschwerdeführern oder deren Prozessbevollmächtigten eine Missbrauchsgebühr auferlegt. So entschied das Bundesverfassungsgericht jetzt auch wieder mit Beschluss vom 14. September 2010 – 1 BvR 2070/10. Dabei störte es sich insbesondere an der Mitteilung der Beschwerdeführerin, dass „Richter Bärli“ vom „Bundesbärengericht“ zwei Tage über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geweint habe. Ihr völlig neben der angegriffenen Entscheidung liegendes Vorbringen habe sie zuletzt durch den Hinweis vertieft, es könne …
4. Oktober 2010
Juristische Gedankenkunst
Ich bin immer wieder beeindruckt vom Anspruch US-amerikanischer juristischer Zeitschriften. Nehmen wir zum Beispiel das Duke Law Journal. Der Leitaufsatz der Oktober-Ausgabe umfasst 130 Seiten. Erwünscht sind nicht nur dort 40 bis 70 Seiten. Beides wäre bei uns völlig undenkbar, selbst bei Zeitschriften wie dem Archiv für die civilistische Praxis oder dem Archiv des öffentlichen Rechts. Große, eigenständige Entwürfe sind mit den gegebenen Seitenlimits, bei den Praktikerzeitschriften höchstens acht bis zehn Seiten und bei den Wissenschaftszeitschriften nicht mehr als 20 bis 30 Seiten, bei uns nicht möglich. Stattdessen herrscht der in Kurzformate gepresste Zeitgeist, der …