De legibus-Blog

7. September 2010

Sarrazin und die Sache mit dem Arbeitsrecht

Oliver García

Es ist erstaunlich, welchen Dreh die Medienberichterstattung zum Fall Sarrazin bekommt, soweit es einmal um juristische Fragen geht. Dann ist vom Arbeitsrecht die Rede und einem möglichen Gang Sarrazins vor die Arbeitsgerichte, sollte der Bundespräsident ihn aus dem Bundesbankvorstand entlassen. Eins ist klar: Zu einem Gang vor die Arbeitsgerichte wird es nicht kommen. Wenn überhaupt, wird Sarrazin Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten suchen, denn nur diese sind für ihn zuständig. Sarrazin ist kein Arbeitnehmer, sondern steht in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis (§ 7 Abs. 4 Satz 1 BBankG). Und materiell-rechtlich gelten für dieses eigene Regeln. Woran liegt …

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