De legibus-Blog

31. Juli 2010

Anlässlich des Loveparade-Unglücks: Fahrlässige Tötung ist doch gar nicht strafbar

Thomas Fuchs

Die Berichterstattung über das tragische Loveparade-Unglück in Duisburg, das 21 Menschen das Leben kostete, war von Anfang an nicht von sachlicher Ursachenanalyse, sondern reflexartig von der sich erst daran anschließenden Frage bestimmt, ob jemand und wenn ja, wer dafür verantwortlich ist. Im Mittelpunkt der Hexenjagd stehen der Veranstalter der Loveparade Rainer Schaller, der die Veranstaltung genehmigende Oberbürgermeister Adolf Sauerland und die polizeilichen Einsatzkräfte vor Ort. Schuld will keiner gewesen sein. Und am Ende wird, trotz möglicherweise festzustellenden fahrlässigen Verhaltens, vielleicht auch keiner wegen fahrlässiger Tötung bestraft werden. Das Strafrecht ist kein technisches Hilfsmittel zur Effektivierung …

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21. Juli 2010

Der Bund und die Kommunisten

Thomas Fuchs

Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts, der es bereits kürzlich mit dem Grundgesetz nicht so genau nahm, als es darum ging, überwachungsstaatlichen Strukturen Vorschub zu leisten (Der Bund und die Hooligans), entschied am 21. Juli 2010 über die Klage von Bodo Ramelow, eines Parlamentsabgeordneten für die Partei Die Linke, mit der er sich gegen die Sammlung personenbezogener Informationen über ihn durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wandte. Nachdem der Kläger in beiden Vorinstanzen überwiegend Erfolg hatte, wurde die Revision der Bundesrepublik Deutschland vom Bundesverwaltungsgericht zugelassen, weil sie zur Beantwortung der Frage beitragen könne, inwieweit die Erhebung personenbezogener …

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18. Juli 2010

Sich-Bergen und Dachdings-Auftragen: „verwelckte Hülsen eines captirten alten Wörter Krams“

Thomas Fuchs

Meine kürzlich unternommene Exkursion zum Reichskammergerichtsmuseum in Wetzlar wurde durch reiche Beute in Form einer den historischen Sachverhalt und die damalige rechtliche Würdigung anschaulich beleuchtenden Fallstudie der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung belohnt (Oestmann, Germanisch-deutsche Rechtsaltertümer im Barockzeitalter – eine Fallstudie, Schriftenreihe der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung, Heft 26, Wetzlar, 2000). Die Studie einschließlich des zugrunde liegenden Falls ist so spannend, dass ich hier eine Zusammenfassung liefern und eine Empfehlung zur Lektüre aussprechen möchte: Am 29. März 1734 heiratete Michael Schröder in dritter Ehe die 17-jährige, zwanzig Jahre jüngere Anna Sara Wessel. Diese war die Tochter des verstorbenen …

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5. Juli 2010

Das verlogene Gesetz

Thomas Fuchs

Gerhard Strate entwickelt in seinem lesenswerten Aufsatz „Ende oder Wende des Strafzumessungsrechts?“ (NStZ 2010, 362—366) die These, das Strafzumessungsrecht, der alten Schule jedenfalls, sei spätestens mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009 (BGBl. I 2010, 2353—2354) tot. Selten sei ein Gesetz und seine Begründung so widersprüchlich – man könne auch sagen: verlogen – gewesen. An die 60 Jahre „Rechtsentwicklung“ haben dabei tatsächlich Erstaunliches zu Stande gebracht. 1951 urteilte der Bundesgerichtshof noch, das Prozessverhalten des Angeklagten (Leugnen oder Geständnis) dürfe nicht um seiner selbst willen als Strafzumessungsgrund berücksichtigt …

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