Zur ungeklärten Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 VStGB Am 16. April 2010 hat die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit einem von Bundeswehrsoldaten angeordneten Luftangriffs vom 4. September 2009 in Afghanistan („Kundus-Fall“) wegen erwiesener Unschuld eingestellt (3 BJs 6/10-4, Pressemitteilung). Bei dem Angriff waren nach offiziellen Angaben 73 Menschen getötet worden, darunter Medienberichten zufolge zahlreiche unbewaffnete Dorfbewohner und Kinder. Der SPIEGEL berichtete in seiner Ausgabe 23/2010 (Vorbericht bei Spiegel Online) von Einzelheiten aus den Entscheidungsgründen, die – wie es in der Pressemitteilung heißt – „wegen der Verpflichtung zur …