Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnete mit Beschluss vom 6. August 2013 – 1 Ws 354/13 WA – die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Gustl Ferdinand Mollath an und stellte zugleich fest, dass damit die Grundlage für die Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus entfalle.
6. August 2013
Mollath wurde soeben freigelassen
Fall Mollath strafrechtliche Unterbringung strafrechtliche Wiederaufnahme
- Zitiervorschlag für diesen Beitrag:
- https://blog.delegibus.com/3633