De legibus-Blog

16. August 2015

BVerfG – „Öwer du Döskopp, je heww ja schon een!“

Oliver García

Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 30. Juni 2015 – 2 BvR 1282/11 (Hervorhebungen hier):

Die von Art. 61 Satz 2 LV-Bremen vorgesehene Kompetenzzuweisung beruht letztlich vor allem auf den bestehenden politischen Umständen nach dem Sturz der Monarchie. Hatte das alte bremische Staatskirchenrecht die „Anerkennung von Religionsgesellschaften“ noch durch den Senat unter Mitwirkung der Bürgerschaft vorgesehen (vgl. zur historischen Genese des Art. 61 LV-Bremen: Neumann, Die Verfassung der Freien Hansestadt Bremen, 1996, Art. 61 Rn. 2), so brach die Bremische Landesverfassung von 1920 in Übereinstimmung mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 mit dem landesherrlichen Kirchenregiment (vgl. auch § 87 Abs. 1 der Bremischen Landesverfassung von 1920). Zugleich wurde in Abkehr von der bisherigen Kompetenzverteilung durch die Einführung des § 87 Abs. 4 der Bremischen Landesverfassung von 1920 bestimmt, dass die Verleihung durch Gesetz zu erfolgen habe. Indem der Bremischen Bürgerschaft die Kompetenz zur Verleihung des Körperschaftsstatus zugewiesen wurde, wurde also die Trennung von Kirche und Staat – unter dem Eindruck des Zusammenbruchs der Monarchie und der Gründung der Republik – mit einer Stärkung der parlamentarischen Rechte der Bremischen Bürgerschaft und der demokratischen Legitimation der Entscheidung über die Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften verbunden. Diese historisch überkommene Kompetenzzuweisung ist durch die Ausgestaltung des Grundsatzes der Gewaltenteilung in Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG freilich überholt.

Corl Smolt, 1848:

„Je, Herr Kunsel“, sagte Corl Smolt ein bißchen eingeschüchtert; „dat is nu allens so, as dat is. Öäwer Revolutschon mütt sien, dat is tau gewiß. Revolutschon is öwerall, in Berlin und in Poris …“

„Smolt, wat wull Ji nu eentlich! Nu seggen Sei dat mal!“

„Je, Herr Kunsel, ick seg man bloß: wie wull nu 'ne Republike, seg ick man bloß …“

„Öwer du Döskopp… Je heww ja schon een!“

„Je, Herr Kunsel, denn wull wi noch een.“

Einige der Umstehenden, die es besser wußten, begannen schwerfällig und herzlich zu lachen, und obwohl die Wenigsten die Antwort Corl Smolts verstanden hatten, pflanzte diese Heiterkeit sich fort, bis die ganze Menge der Republikaner in breitem und gutmütigem Gelächter stand.

(Thomas Mann, Buddenbrooks: Verfall einer Familie, 1901)

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