De legibus-Blog

3. Mai 2015

Die intellektuelle Rückabwicklung bei der FAZ

Oliver García

Ich habe in den letzten zehn, fünfzehn Jahren die FAZ gerne gelesen. Mag sie zu früheren Zeiten den schalen Geruch des allzu „Bürgerlichen“ und „Wertkonservativen“ verströmt haben, schien die FAZ des 21. Jahrhunderts ideologisch frei, perspektivenreich, kritisch nachfragend in alle Richtungen. Welch ein erfrischender Gegensatz beispielsweise zur TAZ, die nach wie vor „stramm links“ ist und meist so vorhersehbar, daß man manchmal in die Tischkante beißen möchte! Als im vergangenen Jahr der vielleicht klügste Kopf, der hinter der FAZ steckte, – Frank Schirrmacher – jung und plötzlich starb, konnte man sich fragen: Wie wird das die FAZ verändern?

Daß dieser Einschnitt nicht ohne Auswirkungen bleiben konnte, war klar. Aber daß es so knüppeldick kommen würde, war nicht zu erwarten. Fast erscheint es so, daß die Eile, mit der Schirrmachers Name aus der Herausgeberleiste getilgt wurde, keine beiläufige Pietätlosigkeit war. Ausgerechnet zu einem Thema, das Schirrmacher besonders am Herzen lag und dessen Diskussion und intellektuelle Ausleuchtung er auf der Tagesordnung halten wollte – die kulturelle und politische Dimension der digitalen Revolution -, ist sich die heutige FAZ nicht zu schade, einen plumpen Kampagnenjournalismus zu fahren.

Sie schießt seit ein paar Tagen aus allen Rohren, um uns „Dr. Seltsam oder: Wie ich lernte, den Überwachungsstaat zu lieben“ schmackhaft zu machen. Den Anfang machte ein Gastbeitrag von Markus Löffelmann mit dem Titel „Kaum betroffen“. Löffelmann ist Richter am LG München I. Zuvor war er Staatsanwalt, was er gemäß dem in Bayern praktizierten Rotationsprinzip mit einiger Sicherheit auch einmal wieder werden wird. Im Internet betreibt er das Blog recht + politik, das viele lesenswerte und kluge Beiträge versammelt – aber manchmal auch Gedankengänge aufblitzen läßt, die von erstaunlicher Eindimensionalität sind: So hatte Löffelmann in der Frühphase der Diskussion um den Fall Mollath einen Beitrag gebracht, in dem er sich für folgende empirische Herangehensweise nach dem Palmström-Prinzip aussprach: „Vermeintliche und echte Justizskandale sind per definitionem Einzelfälle. Wären Fehlentscheidungen nicht seltene Ausnahmen, sondern die Regel, hätte die dritte Gewalt ein gravierendes strukturelles Problem. Das wird für die deutsche Justiz, die auch international ein hohes Ansehen genießt, von niemandem behauptet.“ Und für die Klärung der Frage eines – für den Einzelfall ja noch zulässigen – Justizskandals erklärte er als Kriterium, daß es nicht zur „Verunglimpfung eines ganzen Berufsstandes“ kommen dürfe: „Für die öffentliche Wahrnehmung der Justiz, die hierzulande – wenngleich sie nicht vor Fehlentscheidungen gefeit ist – generell auf einem hohen Niveau arbeitet, ist das ein Bärendienst, denn ihre Funktionsfähigkeit hängt maßgeblich von der öffentlichen und politischen Anerkennung ab, die sie erfährt.“

Dies wäre nicht weiter erwähnenswert, wenn nicht auch sein FAZ-Beitrag von dieser Eindimensionalität geprägt wäre. Es geht dort um die (neuerdings wieder auf die gesetzgeberische Tagesordnung gesetzte) Vorratsdatenspeicherung – Löffelmann schlägt eine Umetikettierung zu „Verkehrsdatenregister“ vor – und durch diese „kaum betroffen“ sind seiner Meinung nach die Grundrechte. Das ist zunächst einmal originell, denn nach Entscheidungen sowohl des BVerfG (Urteil vom 2. März 2010 – 1 BvR 256/08) als auch des EuGH (Urteil vom 8. April 2014 – C-293/12) sind die Grundrechte sogar so erheblich betroffen, daß die bisherigen Regelungsversuche für nichtig erklärt wurden. Löffelmann versucht in seinem Beitrag nachzuweisen, warum sich das BVerfG geirrt hat (um den EuGH kümmert er sich nicht weiter). Seine Argumentation geht so: Auszugehen sei von der Rechtsprechung des BVerfG, nach der eine rein technisch bedingte und für die Betroffenen folgenlose Verarbeitung schutzwürdiger Daten noch keinen Grundrechtseingriff darstelle. Gemeint sind hiermit zwar Daten, die – gewissermaßen als Beifang – zunächst miterfaßt, aber nach abstrakten Kriterien automatisch sofort wieder gelöscht werden. Diesen Ansatz möchte Löffelmann aber nutzbar machen, indem er sagt, eine Datenspeicherung sei nur in dem Maße ein Grundrechtseingriff, in dem ihr die Wahrscheinlichkeit innewohnt, in einem zweiten Schritt der eigentlich relevanten Datenauswertung zugeführt zu werden. Da ex post die Behörden an den meisten der auf Vorrat gesicherten – besser: registrierten – Daten „keinerlei Erkenntnisinteresse“ haben, sondern nur die wenigsten tatsächlich ausgewertet werden, gehe es nicht an, die Datenspeicherung, wie es das BVerfG getan hat, als „besonders schweren“ Eingriff einzustufen. Dies sei schon ein Wertungswiderspruch, denn die Datenauswertung selbst sei (weil erst in Verbindung mit weiteren Ermittlungen ein Personenbezug herstellbar sei) nur ein „schwerer“, kein „besonders schwerer“ Eingriff. Wie könne dann die vorgelagerte Speicherung, die die Auswertung nur ermöglicht, „besonders schwer“ sein?

Was Löffelmann hier aufmacht, ist keine Milchmädchenrechnung, aber – kaum weniger verfehlt – eine Milchhändlerrechnung: Er bewertet Grundrechtseingriffe nach ihrer Quantität statt ihrer Qualität. Die zentrale Problematik der Vorratsdatenspeicherung in den Augen ihrer Kritiker – auch des BVerfG – liegt nicht im Grade der Wahrscheinlichkeit, zu Recht (!) oder zu Unrecht Betroffener einer nachfolgenden Datenauswertung zu werden, sondern im potentiellen, generalisierten Einschüchterungs- und Abschreckungseffekt, den die undifferenzierte und massenhafte Datenerhebung auf das Gebrauchmachen von der Fernmeldefreiheit hat. Hier spielt die Musik der Diskussion und nicht in der scheinbar scharfsinnigen Unterscheidung Löffelmanns zwischen „besonders schweren“ und „schweren“ Eingriffen und der Herstellung eines Dreisatzverhältnisses zwischen den Eingriffsqualitäten von Datenspeicherung und -auswertung.

Noch einen weiteren Wertungswiderspruch hat Löffelmann ausgemacht – und hier stimme ich ihm zu. Auf diesen Wertungswiderspruch hatte ich schon in einem Beitrag vom 18. April 2011 hingewiesen – Das Internetrecht: Opfer einer juristischen Scheuklappentechnik. Löffelmann schreibt:

Insoweit ist die Verkehrsdatenspeicherung gut vergleichbar mit anderen Arten des Anlegens von – staatlichen und nichtstaatlichen – Datenbeständen, auf die die Behörden bei Bedarf und auf der Grundlage einer spezialgesetzlichen Ermächtigung zugreifen können, etwa […] und nicht zuletzt Telekommunikationsdiensteanbietern, die Verkehrs- und andere Daten zu eigenen Zwecken speichern dürfen. Der bislang bestehende Wertungswiderspruch, dass staatliche Einrichtungen auf solche Daten unter eher mäßigen Anforderungen zugreifen dürfen, die Verpflichtung der Anbieter zur Speicherung aber einen „besonders schweren Eingriff“ darstelle, löst sich auf, wenn man die Eingriffsqualität des Speicherns im richtigen Bezugsrahmen gewichtet: […]“

Genauso ist es: Man kann die „Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung“ nicht als schweren Eingriff deklarieren und hinsichtlich der Frage des „privaten Rechts zur Vorratsdatenspeicherung“, kombiniert mit einem routinemäßigen staatlichen Zugriff auf diese Datenberge, im Rahmen einer verfassungsrechtlichen Prüfung geflissentlich wegsehen. Es ist ein Wertungswiderspruch, den es aufzulösen gilt – nur eben nicht so, wie Löffelmann meint: Auch die Regelungen zum privaten Recht zur Vorratsdatenspeicherung sind in ihrer gegenwärtigen konkreten Ausgestaltung verfassungswidrig. Der BGH, der im selben Verfahren bereits zweimal mit ihnen befaßt war (Urteil vom 13. Januar 2011 – III ZR 146/10 – und Urteil vom 3. Juli 2014 – III ZR 391/13), hat diese Frage der Verfassungsmäßigkeit nicht beantwortet, sondern – methodisch fehlerhaft, wie ich in meinem Beitrag begründete – weggesehen.

Löffelmann scheint sich über das BVerfG zu wundern, wenn er schreibt, daß es die von ihm herausgearbeiteten Maßstäbe „unerwähnt gelassen hat“. Die Lösung ist ganz einfach: Die Arithmetik Löffelmanns liegt so sehr neben der Sache, daß die Erwähnung nicht Not tat.

Löffelmanns Beitrag ist kein Kampagnenjournalismus, sondern eine (nicht überzeugende) juristische Analyse. Zum Teil eines Kampagnenjournalismus wurde er im Verbund mit den unausgewogenen und oberflächlichen Pressekommentaren, die ihm unmittelbar anläßlich von polizeilichen Meldungen über einen vereitelten Anschlag in Hessen folgten. Da war zunächst der offenbar schnell heruntergeschriebene und wahrscheinlich deshalb inhaltlich etwas wirre Blockwart-Mobilisierungsbefehl von Nikolas Busse, „Terrorismus in Deutschland: Wir sollten alle wachsam bleiben“, zu dem Florian Rötzer in Telepolis das Nötige gesagt hat.

Wie um diesen etwas schludrigen Appell gedankentief zu unterfüttern, folgte tags drauf, am gestrigen Samstag, der Kommentar von Jasper von Altenbockum „Verschwörungstheorien: Jenseits der Wirklichkeit“. In seinem Rundumschlag gegen die Tendenz zur politischen Skandalisierung schlägt von Altenbockum nicht nur einen Bogen von der BND-NSA-Affäre zu dem Thema „Anschlagspläne in Oberursel“ (das Busse-Thema), sondern flicht auch noch gleich die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung (das Löffelmann-Thema) mit ein. Für ihn ist das alles eins, denn „die Verachtung gegenüber Sicherheitsdiensten in Deutschland beruht nicht auf einer tieferen Erkenntnis von Freiheit, sondern richtet sich mit überschießender Moral und Verschwörungsdenken gegen die neuen Zumutungen einer unübersichtlichen Wirklichkeit.“ Fast möchte man ergänzen: „Für die öffentliche Wahrnehmung der Sicherheitsdienste, die hierzulande generell auf einem hohen Niveau arbeiten, ist das ein Bärendienst, denn ihre Funktionsfähigkeit hängt maßgeblich von der öffentlichen und politischen Anerkennung ab, die sie erfahren.“

Von Altenbockums Philippika richtet sich vor allem gegen die „Epidemie der Verschwörungstheorien“. Es sei sogar schon so schlimm, daß Verschwörungstheorien von Politikern wiedergegeben werden, „die vorerst noch ernst zu nehmen sind“. Der Kampfbegriff „Verschwörungstheorien“ ist eine interessante Erscheinung. Wer ihn verwendet, will damit großräumig Themen zum Sperrgebiet erklären. Allein die Vorstellung, daß es dieses oder jenes geben könnte, sei absurd – man weigere sich, sich auf so einem Niveau überhaupt einzulassen, geschweige denn, den Gegenstand der „Verschwörungstheorie“ zu untersuchen. Dabei handelt es sich um nichts anderes als eine „Theorie über eine Verschwörung“, die ihrer Verifizierung oder Falsifizierung harrt. Es ist erstaunlich, daß besonders diejenigen, die gerne abschätzig das Wort „Verschwörungstheorie“ im Munde führen, eilig bereit sind, eine „Theorie über eine Verschwörung“, sofern sie nur amtlich ist, nicht nur zuzulassen, sondern sogar von vornherein und ohne Untersuchung als richtig zu behandeln. Bei den „Anschlagspläne[n], die in Oberursel […] ausgeheckt wurden“, von den von Altenbockum spricht, handelt es sich um die Behauptung der Polizei, daß ein Ehepaar sich zur Begehung einer Straftat verabredet habe. Bis zur strafgerichtlichen Klärung dieser Frage ist dies im reinsten, objektivsten Sinne eine Verschwörungstheorie. Doch eine Verschwörungstheorie dieser Art als Tatsache hinzustellen, ist für von Altenbockum nicht etwa etwas Problematisches (und sei es auch nur im Sinne der auch für Journalisten verbindlichen Unschuldsvermutung), sondern ein Gebot der Stunde im gerechten Kampf gegen „Skandalisierung“.

Es ist erstaunlich, wie von Altenbockum, während er sich über die angebliche deutsche Sehnsucht, die Kompliziertheit der Wirklichkeit durch leichte Antworten auszutauschen, aufregt, kurzerhand alles in einen Topf wirft – von den zu klärenden Vorwürfen gegen den Auslandsnachrichtendienst (!) BND kommt er zu den Sicherheitsdiensten in ihrer Gesamtheit (die bekanntlich laut Hans-Peter Uhl dieses Land regieren) und nimmt sie pauschal in Schutz. Demnach sollte man also besser nicht klären, ob beim BND Gesetze verletzt wurden? Das wäre für die FAZ (gleich welcher Epoche) eine ungewöhnliche Haltung: „Legal, illegal, scheißegal“ – Hauptsache es wird „zu unserem Wohle“ geschnüffelt.

Heute setzte Volker Zastrow die Redaktionslinie fort: „Deutschland braucht fähige Nachrichtendienste“. Das FAZ-Trommelfeuer wird weitergehen. Der nächste Beitrag wird gerade gesetzt, weitere werden geschrieben.

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