De legibus-Blog

3. Oktober 2012

Die Feinsteuerung der öffentlichen Meinung durch SPIEGEL ONLINE

Oliver García

Es ist nicht jedermanns Sache, aber ich tue es: Ich lese gerne Leserkommentare unter Beiträgen in Onlinemedien. Nicht selten finde ich dort sogar interessantere Denkanstöße als im Beitrag darüber. Manchmal gehe ich auch so weit, selbst einen Kommentar abzugeben. So letzten Montag auf SPIEGEL ONLINE zu einem Beitrag mit dem Titel „NSU-Mörder Mundlos: Wie die Bundeswehr den Neonazi gewähren ließ“.

Bei den meisten „Qualitätsmedien“ (der Ausdruck scheint von Bloggern nur spöttisch verwendet zu werden; hier sei er einmal neutral für Onlineausgaben von Zeitungs-, Zeitschriften- und Rundfunkredaktionen gebraucht) werden heutzutage Leserkommentare meist so gehandhabt, daß sie nicht sofort für andere Leser freigeschaltet sind, sondern zunächst einer Kontrolle durch die Redaktion unterzogen werden. Dieser Vorgang heißt „Moderation“ und soll, so nehme ich an (im Falle von SPIEGEL ONLINE gibt es keine Informationsseite über die Kriterien der Moderation), verhüten, daß anstößige Äußerungen in den Kommentarbereich gelangen.

Die Redakteure, die dazu eingeteilt werden, die Moderation auszuüben, haben es sicher nicht einfach. In der letzten Zeit gab es Gelegenheiten, bei zwei Online-Redaktionen etwas hinter die Kulissen zu blicken. In beiden Fällen, bei der ZEIT-Redaktion („Pöbler werden ignoriert“) und der TAZ-Redaktion („Online-Kommentare: Die Trolle von taz.de“), fällt als Gemeinsamkeit auf, daß die Redakteure eine eher herablassende, spöttische Einstellung zum Leservolk entwickelt haben und versuchen, ihren Frust etwas zu kanalisieren, indem sie den Generaltypus des Lesers, der eine Anmerkung schreibt, psychologisierend in Untertypen einsortieren.

Aber zurück zu meiner Anmerkung bei SPIEGEL ONLINE: Der Beitrag, um den es ging, war bundeswehrkritisch ausgerichtet, aber en passant bekam auch die Justiz ihr Fett weg: In einer Entscheidung vom 23. September 1994 hatte das Truppendienstgericht Süd einen Arrest als rechtswidrig aufgehoben, den ein Kompaniechef gegenüber Uwe Mundlos verhängt hatte. Der SPIEGEL-Autor befand, daß die Entscheidung sich irrwitzig lese. Weiter: „So fabulierte der Richter, dass die bei Mundlos gefundenen Devotionalien der rechtsextremen Szene ‚zwar an seinem politischen Verstand‘ zweifeln ließen, eine Straftat oder gar ein Dienstvergehen sei dies aber nicht.“

Sehr irrwitzig klang das nun nicht (aber vielleicht wurden die irrwitzigeren Teile auch nicht zitiert). Jedenfalls wollte ich mein „Ich bin nicht überzeugt“ dokumentieren und schrieb deshalb folgenden Kommentar:

„Die Entscheidung liest sich irrwitzig.“

Irrwitzig ist eher die Vorstellung, daß jemand, der aufgrund der Wehrpflicht Wehrdienst leistet, mit 7 Tagen Arrest bestraft werden darf, weil er eine bestimmte politische Einstellung hat.

Wenn die konkrete Äußerung der Einstellung hingegen strafbar ist, dann reicht es, wenn sich die ordentlichen Gerichte darum kümmern.

Daß es hingegen ein Erfordernis der Verfassungstreue bei Soldaten gibt, die freiwillig Wehrdienst leisten, ist eine andere Sache.

Ich kenne das Spiel bei SPIEGEL ONLINE schon. Nach dem Abschicken (es kommt eine Quittierung, daß der Beitrag erfolgreich gespeichert wurde, aber vor der Freischaltung noch geprüft werden müsse) heißt es warten, ob man vor dem Moderator Gnade findet mit seiner Meinung. Schon öfters sind Kommentare, die ich geschrieben habe, nicht freigeschaltet worden. Manche hingegen schon. Irgendwelche Kriterien sind mir dabei nicht aufgefallen.

Nun, der genannte Kommentar ist nicht freigeschaltet worden. Und wie schon zuvor, kommt man da ins Grübeln: Was steckt dahinter? Ich zimmere mir, mangels offengelegter Moderationsregeln, folgende Theorie zusammen: Die Mission von Medien ist es nicht nur, sachlich zu informieren, sondern gleichzeitig auch die öffentliche Meinungsbildung in eine, der Ausrichtung des jeweiligen Blattes gemäße Richtung zu beeinflussen. Daran ist nichts auszusetzen (ein aktuelles, prägnantes Beispiel ist die höchst engagierte Tendenz der FAZ in ihrer Euro-Berichterstattung – sicherlich nicht jedermanns Sache, auch nicht meine). Daß Leserbriefe (in früheren Zeiten der einzige Rückkanal) gemäß dem begrenzten Platz, der für ihre Veröffentlichung zur Verfügung steht, aussortiert werden müssen und bei dieser Aussortierung auf die Tendenz des Blattes eher Rücksicht genommen wird als auf Repräsentativität, dürfte genauso legitim sein, wie es diese Tendenz selbst ist.

Bei Leserkommentaren im Internet, das keine Platzprobleme hat, dürfte dies anders sein. Doch das journalistische Selbstverständnis, das durch die „Loyalität gegenüber der Tendenz“ geprägt ist, könnte bei manchen Redakteuren, zumindest unterschwellig (redaktionelle Vorgaben gibt es hierzu sicherlich nicht), eine Moderation dahin bewirken, daß das Meinungsbild, das sich unter einem Beitrag bildet, nicht allzusehr von dessen Tendenz abweicht. Im vorliegenden Fall gibt es, wie ich dann gesehen habe, immerhin einige Äußerungen, die in dieselbe Richtung wie meine Anmerkung gehen. Es geht also keineswegs um Unterdrückung bestimmter Meinungen (das wäre ja „Zensur“), sondern nur um eine Art „Feinsteuerung“.

Zitiervorschlag für diesen Beitrag:
https://blog.delegibus.com/2453

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