De legibus-Blog

6. August 2013

Mollath wurde soeben freigelassen

Thomas Fuchs

Das Oberlandesgericht Nürnberg ordnete mit Beschluss vom 6. August 2013 – 1 Ws 354/13 WA – die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Gustl Ferdinand Mollath an und stellte zugleich fest, dass damit die Grundlage für die Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus entfalle.

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