De legibus-Blog

22. Juni 2012

Als Professor Kirchhof mich rührte

Thomas Fuchs

Heute fand der 1. Anwaltstag der Metropolregion Rhein-Neckar 2012 in Mannheim statt. Den Hauptvortrag hielt Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Paul Kirchhof, Heidelberg, zu seinem Thema „Die grundlegende Vereinfachung des deutschen Steuerrechts – Ein verfassungsrechtliches und politisches Gebot“. Ich nahm vor allem deshalb an der Veranstaltung teil und wurde nicht enttäuscht.

Der Mann hat ein überraschendes Charisma und sein lebendiger Vortrag hat mich dermaßen überzeugt, dass ich beinahe zu Tränen gerührt war. Das ging wohl nicht nur mir so, denn er erhielt dafür frenetischen, lange anhaltenden Beifall. Zum Dank habe ich ihm spontan mein Nachschlagewerk „Fundstellen deutscher Reichs- und Bundesgesetze. 1867—2011“ geschenkt, das ich zuvor als Ansichtsexemplar zu Werbezwecken durch die Reihen gehen ließ.

Ich kann seinen Gedankengang als damit erstmals Konfrontierter hier nur ganz kurz aus dem Gedächtnis rekonstruieren. Bei 35.000 geltenden Vorschriften sei das Steuerrecht selbst von Experten nicht mehr beherrschbar. Nach bestem Wissen und Gewissen abgegebene Steuererklärungen blieben da nur noch Fiktion. Das unmittelbare Verwirklichen unternehmerischer Ideen werde durch das bestehende Steuerdickicht unterdrückt. Von Steuergerechtigkeit könne schon lange keine Rede mehr sein. Das bestehende, vielfach gestörte Steuersystem sei nicht mehr zu reparieren.

Seine grundlegende Vereinfachung besteht nun darin, dieses durch 135 Vorschriften zu ersetzen. Danach soll es nur noch eine Einkommensteuer von 25 %, eine Umsatzsteuer von 19 % und eine Erbschaftsteuer von 10 % geben. Alle Klientelausnahmen werden abgeschafft. Bei der Einkommensteuer gibt es großzügige Freibeträge, die weit mehr als das Existenzminimum absichern. Ein Teil des genannten Einkommensteuersatzes kann von den Städten und Gemeinden durch Hebesätze nach oben oder unten beeinflusst werden. Damit können die Bürger die Daseinsvorsorge vor Ort unmittelbar selbst „steuern“. Die Umsatzsteuer wird nur noch beim Endverbraucher erhoben, so dass das bürokratische Vorsteuerabzugssystem entfällt und dem milliardenschweren Umsatzsteuerbetrug ein Ende gesetzt wird. Und bei der Erbschaftsteuer, die erst ab 250.000,00 € greift, soll es Erleichterungen geben, welche Unternehmensnachfolgen ermöglichen. Die Steuer soll dabei über zehn Jahre jeweils nur mit 1 % fällig werden.

Für Arbeitnehmer sollen Steuererklärungen nur noch eine Art Lebenszeichen darstellen, es wären nur noch die Angaben zur persönlichen Lebenssituation zu aktualisieren. Unternehmen können es dabei natürlich nicht bewenden lassen. Diese würden vor allem ihre Betriebsausgaben darzustellen haben. Diese sollen nämlich selbstverständlich weiterhin absetzbar sein.

Kirchhof ist der festen Überzeugung, dass er dieses von ihm formulierte Steuersystem noch in der Praxis erleben wird. Und das ist die eigentliche Neuigkeit, die mich so begeistert. Der Mann kämpft auch nach seinem missglückten Ausflug in die Politik weiter unermüdlich für seine Idee. Es handelt sich dabei nicht um graue Theorie, sondern seine Regelungsvorschläge wurden und werden bereits erprobt. Nach dem Ende seiner Tätigkeit als Verfassungsrichter gelang es ihm, ein Team von rund 100 Steuerrechtlern aufzustellen, das zunächst unzählige Einzelfälle auswertete. Die daraus in der Diskussion gezogenen Lehren gingen in sein Bundessteuergesetzbuch ein. Dieses wurde und wird im Realbetrieb von mehreren Finanzverwaltungen parallel zum echten Gesetzesvollzug erprobt. Die Ergebnisse überzeugen offenbar alle Beteiligten, denn sogar die Finanzbeamten wünschen den Wechsel. Eine Einarbeitung in das neue System dauert gerade einmal zwei Tage. Seine Anwendung würde ihnen, die derzeit nur jeden 100. Fall prüfen können, wieder eine gleichmäßige Anwendung der Vorschriften auf alle Steuerpflichtigen ermöglichen.

Es bleibt die Frage, weshalb dieses System nicht schon lange geltendes Recht ist. Kirchhofs Fehler war, dass er dieses Projekt nicht parteiübergreifend, sondern mit der CDU verwirklichen wollte. Dabei hatte er in der Projektierungsphase durchaus parteiübergreifende Unterstützung. Die ihm zur Verfügung gestellten personellen und finanziellen Mittel stammten auch aus SPD-geführten Landesregierungen. Auf seiner Seite war zum Beispiel auch Peer Steinbrück. Gerhard Schröder wurde erst zum Quertreiber, als das Projekt zu einem von Angela Merkel werden sollte. Schuld haben jedenfalls Schröder und Merkel gemeinsam, denen das Vorhaben einerseits aus Machtlust und andererseits aus Zaghaftigkeit vorerst zum Opfer fiel. Hoffentlich gelingt es doch noch!

Was können wir dafür tun? Ich werde mir jetzt zumindest einmal sein Buch kaufen.

Nachtrag vom 19. Januar 2014

Ich habe mir das Buch übrigens doch nicht gekauft, bin dafür aber nach Heidelberg – näher an Kirchhof heran – gezogen.

Zitiervorschlag für diesen Beitrag:
https://blog.delegibus.com/2294

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