De legibus-Blog

1. April 2011

Heitere Gesetzgebung zum 1. April 2011

Thomas Fuchs

Am 1. April 2011, einem traditionell scherzbelasteten Tag, tritt der überwiegende Teil der Regelungen zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Rahmen eines Gesetzes vom 24. März 2011 (BGBl. I 2011 S. 453) in Kraft. Dieses Änderungsgesetz ist eines der wenigen, das Ursula von der Leyen bislang als Bundesministerin für Arbeit und Soziales zustande brachte. Sein eigentliches Anliegen, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts über Regelleistungen bei „Hartz IV“ (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09) umzusetzen, geht durch seitenlange Änderungen unter, in denen Hilfsbedürftige zu leistungsberechtigten Personen werden und Geschäftsführerinnen, Leiterinnen der Dienststelle, Beamtinnen, Arbeitnehmerinnen, Heimarbeiterinnen und Ausländerinnen den Geschäftsführern, Leitern der Dienststelle, Beamten, Arbeitnehmern, Heimarbeitern und Ausländern gleichgestellt werden. Bewerkstelligt wird dies durch immerzu paarweise Nennung. Ergebnis dieser auch Artikel betreffenden Aktion sind dann so sperrige Sätze wie dieser in § 58 Abs. 1 S. 3 SGB II:

„Die Bescheinigung ist der- oder demjenigen, die oder der die Leistung beantragt hat oder bezieht, unverzüglich auszuhändigen.“

Von der juristischen Geschlechtsumwandlung verschont bleiben dabei nur die Dienstherren und Arbeitgeber. Ob damit wirklich etwas gewonnen ist, wage ich, ohne dies an dieser Stelle näher ausführen zu wollen, zu bezweifeln. Als wirklich kontraproduktiv empfinde ich aber die wieder und wieder gleiche Reihenfolge der Begriffspaare, nämlich zunächst die weibliche und dann die männliche Variante. Der „Gender-Kompetenz“ der Bundesministerin scheint dabei entgegangen zu sein, dass sie damit die traditionellen Geschlechtsrollen, an deren Zerstörung sie doch so verzweifelt arbeitet, nur festschreibt. War es nicht so, dass der starke Kavalier als Beschützer der schwachen Damen diesen stets den Vortritt ließ? Die unfreiwillige Komik scheint der hier in Rede stehenden Dame, also Ursula von der Leyen, jedenfalls noch nicht aufgegangen zu sein. Daher diese Zeilen, die ich ihr hiermit als Ritter des Rechts verehre.

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